ist das? – Das ist eine bundesweite Institution zur Entwicklung der Begabungs- und Exzellenzförderung und unterstützt Personen, Institutionen und Initiativen, die Begabungen fördern.
Das Zentrum vertritt einen ganzheitlichen und systemischen Ansatz der Begabungsförderung, einen Ansatz, der alle Bildungsorte umfasst, das heißt Kindergarten, Schule, Gemeinde, Wirtschaft, Universitäten. Die Pädagogischen Hochschulen spielen da eine zentrale Rolle, und ich möchte auch die besondere Rolle der Uni Graz ansprechen, wo es seit 2015 eine Professur dafür gibt. Die dortigen Forschungsergebnisse werden an die Pädagogischen Hochschulen weitergegeben und in die Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen integriert.
Wie setzt man Begabungsförderung möglichst früh um? – Zum Beispiel durch das Pilotprojekt BeRG, das steht für „Begabung entwickelt Region und Gemeinde“. Da ist die Gemeinde als Träger von Bildungsinstitutionen und als Förderort angesprochen, und wir sprechen da österreichweit von einem Potenzial von 200 000 Personen. Dieses Potenzial verdient bestmögliche Förderung. Bestmögliche Förderung verdienen aber alle Schülerinnen und Schüler, und da denke ich an gut ausgestattete Ganztagsschulen. Ich darf erinnern, 750 Millionen € aus der Bankenabgabe fließen direkt in den Ausbau der Ganztagsschulen. Das sind Investitionen für einen gerechten Zugang zu Bildung.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechnungshof hat im vorliegenden Bericht die fehlende Strategie in der Begabtenförderung kritisiert. Bildungsministerin Sonja Hammerschmid hat ein klares Bekenntnis zur Begabtenförderung abgelegt und auf das „Weißbuch Begabungs- und Exzellenzförderung“ verwiesen. Ich halte fest, dass das Bildungsministerium gerade dabei ist, die Begabtenförderung neu zu strukturieren. Was soll konkret verbessert werden? – Die Kooperation aller Akteure. Das ÖZBF wird verstärkt projektorientiert und auf Basis eines ganz klaren Förderauftrages finanziert werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
20.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur einer Stellungnahme hat sich die Präsidentin des Rechnungshofes Frau Dr. Kraker gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.
20.35
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Tagesordnung zeigt, dass der Rechnungshof, ich glaube, ich konnte Sie überzeugen, über ein sehr umfangreiches Arbeitsprogramm verfügt, das wir auch ganz konsequent abarbeiten.
Zur Debatte stehen nämlich heute in Summe 23 Berichtsbeiträge des Rechnungshofes. Damit liegt genügend Expertise auf dem Tisch – sei es im Bereich Bildung, Universitäten, Forschung oder im Bereich von öffentlichen Unternehmen –, und zwar eine Expertise, die Ihnen hier im Parlament, im Hohen Haus und auch der gesamten Bundesregierung zur Verfügung steht. Ich möchte mich zunächst auch für die Wortbeiträge, insbesondere dass die Einzelberichterstattungen gut ankommen, bedanken. Ich denke auch, das vereinfacht die zeitnahe Arbeit hier im Rechnungshofausschuss und dann eben auch im Plenum. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und den Grünen.)
Ich will jetzt kurz auf die ersten drei Rechnungshofberichte eingehen, die hier zur Debatte stehen und gemeinsam behandelt werden. Ich komme zum Lehrerdienstrecht, zum Bericht „Bundeslehrkräfte: Vergleich Dienstrecht alt/neu“. Ich habe es bereits im Ausschuss gesagt und es steht im Rechnungshofbericht drinnen: Wir haben hier die grundsätzliche Zielsetzung sehr wohl anerkannt, nämlich ein einheitliches Lehrerdienstrecht zu schaffen. Das sieht der Rechnungshof positiv, wir sehen und beurteilen
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