Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 46

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Um den Einsatz fossiler Energieträger und CO 2 -Emissionen zu reduzieren, sollte im Rahmen einer aufkommensneutralen öko-sozialen Steuerreform eine schrittweise an­steigende CO 2 -Abgabe auf fossile Energieträger eingeführt werden. (Bundesgesetz­geber)

Subventionen, die den Einsatz fossiler Energieträger und damit CO 2 -Emissionen be­günstigen, sowie Befreiungen und Vergütungen im Bereich von Steuern und Abgaben auf fossile Energieträger, sollten in den nächsten Jahren sukzessive reduziert und ab­geschafft werden. (Bundesregierung, Bundesländer, Gemeinden)

Die Vergütung der Energieabgabe sollte in Bezug auf die Nutzung fossiler Energieträ­ger schrittweise reduziert und abgeschafft werden. (Bundesgesetzgeber)

Für die Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaziele ist auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, bis 2030 ergänzend zu ambitionierten Zielsetzungen für erneuer­bare Energieträger auch möglichst ambitionierte Zielsetzungen für die Energieeffizienz festzulegen. (Europäische Kommission, BMWFW)

Zwischen den wesentlichen Akteuren auf Bundes- und Bundesländerseite ist die Zu­sammenarbeit im Klimaschutz zu vertiefen und die Verantwortlichkeiten sind klar zu regeln. Dafür ist die Entwicklung und Implementierung eines Mechanismus, der die Verantwortung für die Umsetzung sektoraler Maßnahmen bei den dafür zuständigen Ressorts - u. a. durch Zahlungen bei Zielverfehlungen - verankert, notwendig. (Landes­gesetzgeber, Bundesgesetzgeber)

In einem Energiewendevertrag auf Ebene des EU-Primärrechts sollte der Vorrang von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz verankert werden. (Europäische Kommis­sion, Bundesregierung)

Vorgesehene Maßnahmen zum Energiebinnenmarkt sollten so gestaltet werden, dass sie nicht der Integration erneuerbarer Energieträger entgegenwirken. Investitionen in ei­ne fossile Energieinfrastruktur sind zu vermeiden, da sie Lockin-Effekte induzieren kön­nen. (Bundesregierung, Bundesländer)

Es ist darauf hinzuwirken, dass die Zielsetzungen zur Energieunion auf eine Dekarbo­nisierung und einen Zeithorizont bis 2050 ausgerichtet werden. (Europäische Kommis­sion, Bundesregierung)

Forschungsinvestitionen sollten vor allem für erneuerbare Energieträger vorgesehen wer­den. (BMVIT)

Um den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu forcieren, sollte die ausstehende No­vellierung des Ökostromgesetzes mit dem Ziel erfolgen, die Marktintegration von Öko­strom zu begünstigen und die Kapazität von Ökostromanlagen deutlich auszubauen. (BMWFW, Bundesgesetzgeber)

Für die neue Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2020 sollte die 15a-Vereinbarung zwi­schen Bund und Ländern angepasst und weitergeführt werden sowie die widmungs­gemäße Verwendung der eingehobenen Wohnbauförderungsbeiträge sichergestellt wer­den. (Bundesländer, Bundesregierung)

Im Neubau und bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden sollte der Niedrigstenergie-Gebäude-Standard gemäß der aktuellen OIB Richtlinie 6 und der weiteren Stufen gemäß Nationalem Plan rasch in die entsprechenden landes­rechtlichen Bestimmungen implementiert werden. (Bundesländer, Landtage, Landesre­gierungen)

Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Gebäudebereich sollten soziale Aspekte berücksichtigt werden. Der Energiearmut sollte neben sozialen Transferleis­tungen mittels zielgerichteter Maßnahmen, die auf eine Senkung des Verbrauchs hi­nauslaufen, begegnet werden. (BMASK, Bundesländer)

 


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