Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 47

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Sanierungsbarrieren sollten in allen relevanten Rechtsmaterien für den Altbestand groß­volumiger Wohngebäude identifiziert und abgebaut werden. (Bundesgesetzgeber, Lan­desgesetzgeber)

In Hinblick auf die Dekarbonisierung sind die geltenden Ökodesign-Durchführungs-Ver­ordnungen weiterzuentwickeln und sukzessive im technischen Standard anzuheben. (Europäische Kommission, BMWFW)

Gesetzliche Grundlagen für Stellplatzobergrenzen sollten in allen Bundesländern ge­schaffen werden. Das Instrument der Parkraumbewirtschaftung ist eine Maßnahme, um im Bereich Stellplatzregelung steuernd einzugreifen, und sollte verstärkt angewen­det werden. (Bundesländer, Gemeinden)

Die Masterpläne Radfahren und Gehen sollten konsequent umgesetzt werden. (Bun­desländer, Gemeinden)

Regionalbahnen sollten als wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Verkehrssys­tems gefördert werden. (BMVIT, BMF, Bundesländer)

Flächendeckende Bemautungssysteme sollten unter Berücksichtigung zeitlicher, topo­grafischer und technologischer Aspekte im europäischen Gleichklang geplant und um­gesetzt werden. (BMVIT, Bundesländer)

Für eine weitere Attraktivierung der Elektromobilität sollte ein Bündel an Maßnahmen ergriffen werden, unter anderem auch fiskalische Maßnahmen wie insbesondere eine stärkere Belastung höher emittierender Fahrzeuge im Rahmen des Normverbrauchs­abgabe-Gesetzes. (Bundesregierung, Bundesländer)

Im Rahmen der öffentlichen Beschaffung sollten vorrangig Elektrofahrzeuge ange­schafft werden. (Bund, Bundesländer, Gemeinden)

Um die Dekarbonisierung im Verkehr voranzutreiben, sollten in der integrierten Ener­gie- und Klimastrategie und in den weiterführenden Umsetzungsstrategien Maßnah­men vorgesehen werden, um die Verkehrsleistung zu beeinflussen und die fahrzeug­seitigen Emissionen zu verringern. Darauf aufbauend sollte ein gesamthafter Aktions­plan für Verkehr, Umwelt und Gesundheit entwickelt werden. (Bundesregierung)

Durch eine Anhebung der Mineralölsteuer soll eine Angleichung der Kraftstoffpreise an das benachbarte Ausland erfolgen, um eine deutliche Reduktion der CO 2 -Emissionen durch Eindämmung des Kraftstoffexports im Tank sowie emissionsreduzierende Effek­te im Inland zu erzielen. (Bundesregierung).

Die CO 2 -Zielwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, aber auch für Lkw ab 2020, sollten im Hinblick auf die EU 2030-Ziele für urbanen Verkehr und schweren Güter­verkehr verschärft werden. Österreich sollte sich auf EU-Ebene verstärkt dafür einset­zen, Testverfahren für Fahrzeugemissionen so zu gestalten, dass sie möglichst reali­tätsnahes Fahrverhalten abbilden. (Europäische Kommission, Bundesregierung)

Die Abgasgrenzwerte, speziell der Stickstoffoxid- und Stickstoffdioxid-Emissionen, soll­ten vor allem im Hinblick auf die EU 2030-Ziele verschärft werden. Des Weiteren soll­ten Abgastestverfahren eingeführt werden, die ein reales Fahrverhalten bestmöglich abbilden. (BMVIT)

Wo dies zur Einhaltung von Grenzwerten gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft notwen­dig ist, sind weitere Maßnahmen am hochrangigen Straßennetz - v. a. Tempolimits - und in Städten (z. B. Umweltzonen, temporäre Fahrverbot) einzuführen; dabei ist in den Städten insbesondere auf Diesel-Kfz abzuzielen. (BMVIT, Landeshauptleute)

Um den Anteil an Diesel-Kfz an der Fahrzeugflotte zu reduzieren, sollten geeignete fiskalische Maßnahmen ergriffen werden. (Bundesregierung)

 


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