Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 107

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Sieht man sich die Qualität der Anfragebeantwortungen an, dann ist diese extrem un­terschiedlich. Es stimmt, es gibt mittlerweile auch sehr gute – es gibt Minister, die sich wirklich bemühen. Am besten ist, man sieht sich Sammelanfragen an. Ich kann mich an die Situation erinnern, als ich Sammelanfragen zu Meinungsforschungsaktivitäten der Ministerien gemacht habe. Die Beantwortungen gingen von der Beilegung des Fra­gebogens bis hin zu einer Antwort, die gelautet hat, es sei verwaltungstechnisch nicht möglich, bezüglich dieser Umfragen überhaupt zu schauen, was gemacht worden ist.

So, nun muss irgendjemand recht haben. Es kann nicht sein, dass bei einem Ministe­rium etwas verwaltungstechnisch nicht möglich ist und die anderen mehr liefern, als gefragt war. Da sollte es irgendwo die Möglichkeit geben, zu einer gewissen Objekti­vierung zu gelangen.

Ich empfinde das als besonders dramatisch, da es ja eigentlich um die Frage der Rechte des Parlaments geht, und in dem Fall muss man auch sagen, dass wir nicht einmal einen Schiedsrichter im Haus haben. Man könnte überlegen, ob die Präsiden­ten mehr Gewicht haben sollen, denn diese haben da auch keine Chance. Die können höchstens sagen: Da ist etwas gar nicht beantwortet worden, dann macht man darauf aufmerksam, dass etwas nicht beantwortet worden ist, aber – um Präsident Kopf zu zitieren – wenn die Antwort lautet: Schmecks!, dann reicht das – nämlich: Schmecks!, im Sinne von drei Zeilen, also eigentlich unbeantwortet.

Lieblingsbeschäftigung: Stelle zehn kritische Fragen, was bekommst du als Antwort? – Ich beantworte die Frage eins und vier wie folgt, die Frage zwei und drei lasse ich aus, denn die will ich nicht beantworten, und die Frage sieben habe ich halt nicht gesehen, diese beantworte ich auch nicht. Man kann sich auf den Kopf stellen, man hat keine Möglichkeit, eine Antwort zu erhalten.

Die Frage danach, ob das nun Fragen sind, die von der Geschäftsordnung umfasst sind und ob diese korrekt sind, könnte man extern klären. Das ist ja genau die Idee einer externen Überprüfung. Also ich finde es einfach unparlamentarisch und halte es demokratiepolitisch für ein völliges Missverhältnis, dass die Frage, wer recht hat, aus­schließlich damit beantwortet wird, dass die Regierung sagt: So ist es!, und dass das Parlament das zu schlucken hat.

Entschuldigung, Kollege Ertlschweiger, den Hinweis darauf, dass dann die Mehrheit ei­ne Ministeranklage machen und einen Misstrauensantrag stellen kann, erzählst du mir das nächste Mal beim Fußballspielen, denn ganz ernst kann der nicht gemeint gewe­sen sein. Das ist ja absurd, das hat es auch noch nie gegeben. Also wenn einer böse antwortet, kommt die Regierung daher und sagt: Suche dir etwas anderes, Minister bist du nicht mehr! – Das kann ja niemand ernst nehmen.

Nächste Frage – wir haben es als nächsten Punkt, bei der Dringlichen; auch ein wun­derbares Beispiel –: Das Parlament beschließt eine bindende Stellungnahme. Nach der Entscheidung: Bin ich abgewichen oder nicht?, gibt es klare Verhaltensregeln in der Verfassung, was zu tun ist, wenn man abweicht. Das Problem ist nur, es gibt nie­manden, der definiert, ob abgewichen worden ist. Das hatten wir kürzlich bei CETA – unabhängig davon, wie man inhaltlich dazu steht. Es hat sogar Minister Mitterlehner gesagt, es ist nicht abgewichen worden, während Bundeskanzler Kern im Ausschuss ge­sagt hat, es ist abgewichen worden. Wäre aber abgewichen worden, gibt es ein be­stimmtes Prozedere, wie man im Parlament vorzugehen hat. Auch das könnte man über­prüfen lassen. Das kann man jedoch nicht, weil nur das gilt, was die Regierung sagt. – Genau das ist das Missverhältnis. Es geht einfach darum, das objektiv feststellen zu kön­nen.

Vom Kollegen Kassegger von der FPÖ wurde erwähnt, dass es im Untersuchungsaus­schuss ja funktioniert hat. Übrigens, Grundrechtsfragen waren das, glaube ich, nicht,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite