Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 106

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13.50.09

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Vielleicht kann ich in diesem Zusammenhang noch das eine oder andere Argument vorbringen. Das par­lamentarische Interpellationsrecht – das Recht der Abgeordneten, Fragen an die Bun­desregierung zu stellen – impliziert für mich, von Maleta abweichend, selbstverständ­lich auch das Recht, eine ordentliche Antwort zu bekommen – aber Sie haben es ja sar­kastisch gemeint, Kollege Scherak.

Ich glaube schon, dass das tiefer geht. Es geht dabei auch um die Grundpfeiler unse­rer Verfassung. Es geht dabei um das Legalitätsprinzip und die Gewaltenteilung, um das Zusammenspiel von Exekutive, Judikative und Legislative, also in dem Fall um das Zusammenspiel der gesetzgebenden Körperschaft des Parlaments auf der einen Seite und des höchsten Organs der Exekutive, der Bundesregierung, auf der anderen Seite und um die Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen beiden Be­reichen unter der Zuhilfenahme der Judikative, nämlich des Verfassungsgerichtshofs, als Schiedsrichter. Und es ist natürlich klar, dass das seitens der Regierungsvertreter nicht besonders wohlwollend gesehen und nicht unterstützt wird.

Wir als Freiheitliche Partei sehen diesen Vorschlag beziehungsweise Antrag als sehr sinnvoll an. Meinem Kenntnisstand nach hat sich das auch in Deutschland bewährt; aber wir brauchen gar nicht nach Deutschland zu schauen, es hat sich auch während der Untersuchungsausschüsse bewährt. Sie erinnern sich: Da ist geschwärzt, geschwärzt und geschwärzt worden – bis zu einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das festgestellt hat, dass es so nicht weitergeht und die Schwärzungen einzustellen seien. Und wir alle wissen aus Erfahrung, dass eben Anfragen nicht immer zufriedenstellend beantwortet werden, sehr oft nur mit: Nein oder: Ja, mit: Trifft nicht zu, oder: Wir sind nicht zuständig. Meine Lieblingsformulierung ist: Aus verwaltungsökonomischen Grün­den kann das nicht beantwortet werden.

Also wenn wir den Parlamentarismus und die Rolle des Parlaments unter anderem auch als Kontrollorgan der Bundesregierung im Zusammenspiel dieser drei Gewalten, die im Staate implementiert sind, wirklich ernst nehmen, dann müssen wir das parla­mentarische Interpellationsrecht, also das Recht der Abgeordneten, der Bundesregie­rung Fragen zu stellen, erweitern, stärken oder zumindest in Streitfragen die dritte Kraft in der Republik einschalten, nämlich den Verfassungsgerichtshof. Dieser ist dann durch­aus in der Lage, festzustellen, inwieweit die Antwort ausreichend ist oder nicht.

Insofern unterstützen wir diesen Antrag und geben einen kleinen Denkanstoß in die Rich­tung, dass man auch eine Ausweitung auf die sogenannten ausgegliederten Rechts­träger andenken könnte. Sie wissen ja, dass wir da auch immer wieder das Problem der Verschwiegenheitspflicht haben. Ist das im Antrag inkludiert? (Abg. Moser: Das ist inkludiert!) Gut, dann erübrigt sich das. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. – Bitte.

 


13.53.22

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Also überspitzt formuliert könnte man die Frage, wer recht hat – Kollege Scherak oder Kollege Wittmann –, klä­ren lassen, indem irgendjemand, der ein objektiver Schiedsrichter wäre, darauf schaut. Die aktuelle Situation im Parlament betreffend die Frage, wer recht hat, wäre relativ klar: Kollege Wittmann, weil dieser nämlich die Mehrheit hinter sich hat. Und das ist ge­nau die Situation, die wir zurzeit haben, wenn zwischen Regierung und Abgeordneten diskutiert wird. Über die Frage, ob es stimmt oder nicht, entscheidet immer die Re­gierung, da es keine Möglichkeit gibt, irgendwie eine Klärung herbeizuführen, die einen objektiven Charakter hat.

 


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