Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 105

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nisterien abgezogen und geprüft werden müssen, um die inhaltliche Frage zu klären, ob das zu viel oder zu wenig einer Antwort ist, dann würde man das Organstreitverfah­ren ad absurdum führen. Und in Deutschland gibt es das auch nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger zu Wort. – Bitte. (Abg. Moser – in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Witt­mann –: Doch, gibt es! – Abg. Wittmann: Nicht in dieser Form!)

 


13.47.29

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Da­men und Herren! Wir behandeln heute die Einführung eines Organstreitverfahrens vor dem VfGH bei ungenügender Beantwortung einer Anfrage durch einen Bundesminister nach deutschem Vorbild.

Dazu ist Folgendes zu sagen: Die Frage, ob eine schriftliche Anfrage durch das zu­ständige Regierungsmitglied ausreichend beantwortet ist, ist in unserem parlamentari­schen System nach unserer Auffassung eine politische und keine rechtliche Angele­genheit. (Abg. Moser: Es gibt sogar Fragen, die falsch beantwortet werden!) – Frau Kol­legin Moser! Bei aus Sicht der Mandatare unzureichender Beantwortung stehen ja fol­gende Instrumente zur Verfügung: Man hat die Möglichkeit der Einbringung einer neu­erlichen Anfrage, man kann eine Kurze Debatte über eine Anfragebeantwortung abhal­ten. Man kann den Antrag auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung einbrin­gen oder den Misstrauensantrag stellen. Und das sind unserer Meinung nach gute Lö­sungen.

Da Sie mit dem Vergleich mit Deutschland argumentieren: Der hinkt in einiger Hinsicht. Warum hinkt der Vergleich mit Deutschland? – In Deutschland werden pro Jahr im Schnitt etwa 1 000 schriftliche Anfragen in unserem Sinn gestellt. Dazu kommen noch circa 5 000 Einzelanfragen von Mandataren, die aber auf ganz präzise Fragen be­schränkt sind und nicht im Plenum behandelt und besprochen werden dürfen.

Bei uns sind alleine im Jahr 2016, Frau Kollegin Moser, über 11 500 schriftliche Anfra­gen gestellt worden. Legt man das auf die Größe des Bundestages mit 630 Abgeord­neten zum österreichischen Nationalrat mit 183 Abgeordneten um, heißt das grob ge­rechnet, in Österreich werden mindestens sechs Mal so viele schriftliche Anfragen ge­stellt wie in Deutschland und auch beantwortet. Das heißt, die österreichische Regie­rung ist gegenüber dem Parlament sehr auskunftsfreudig. (Abg. Moser: Ich glaube eher, dass die Mandatare sehr neugierig sind!)

Und – Herr Kollege Scherak, bitte bleiben Sie hier, das betrifft die NEOS! – parlamen­tarische Anfragen in unserem Sinne können in Deutschland nur von 5 Prozent der Man­datare eingebracht werden, du (in Richtung des Abg. Scherak) weißt das. Übertragen auf Österreich hieße das, dass die NEOS, ganz abgesehen davon, dass sie gar nicht im Bundestag vertreten wären, gar keine solchen Anfragen einbringen dürften. Das ist eine Tatsache. Und so gesehen, kann man sagen: Österreich ist viel liberaler als Deutsch­land. (Abg. Scherak: Beim Befragen!)

Aber Sie wissen ja, wir arbeiten derzeit, anders als in Deutschland, an der Abschaffung des Amtsgeheimnisses und an einem Informationsfreiheitsgesetz. Und auch hierin zeich­net sich ein Mehr an Transparenz ab. Das heißt, wir werden uns das im Ausschuss anschauen. Die Diskussion ist sicher nicht beendet, aber ich glaube, die Argumente sind zielführend. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kas­segger zu Wort. – Bitte.

 


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