Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 104

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Deswegen haben der Kollege Brosz und ich vorgeschlagen, ein Organstreitverfahren dafür einführen. Das heißt, wenn ich als Abgeordneter das Gefühl habe, meine Anfrage wurde nicht so beantwortet, wie sie beantwortet werden sollte, dann habe ich die Mög­lichkeit, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen.

Sicher werden ein paar meiner Folgeredner sagen: Das geht alles nicht, das kann man nicht machen, das ist unmöglich. Ich würde daraufhin sagen, dass es ganz einfach zu machen ist. Man muss dazu nur in den Deutschen Bundestag schauen. Dort gibt es ein solches Organstreitverfahren. Dort hat im Übrigen jeder einzelne Abgeordnete das Recht, sich hinzustellen und zu sagen: Die Anfrage ist nicht so beantwortet worden, wie es verfassungsmäßig vorgesehen ist. Er kann zum Bundesverfassungsgericht gehen, das beantragen und beeinspruchen. Solche Verfahren gibt es immer wieder, und es wird den Abgeordneten auch entsprechend recht gegeben.

Kollege Brosz und ich haben uns gedacht: Vielleicht geben wir dieses Recht nicht je­dem einzelnen Abgeordneten. Wir haben fürs Erste einmal fünf Abgeordnete vorge­schlagen. Darüber lässt sich ohne Weiteres diskutieren. Fakt ist aber, dass wir da ein Minderheitsrecht brauchen und es nicht sein kann, dass wir weiterhin als Abgeordnete Anfragen stellen und solche Antworten zurückbekommen, wie es leider immer noch ge­schieht. Es gibt viele Ministerien, die es sehr gut machen, einige, die es nicht so gut ma­chen, und sich dadurch besonders hervortun, wie beispielsweise das Verteidigungsmi­nisterium, dessen Antworten, gelinde gesagt, nicht ausreichend sind.

Wir müssen diese Situation ändern, ansonsten wird unser Interpellationsrecht zum Schluss eigentlich ziemlich ad absurdum geführt, denn wir können zwar fragen, aber frei nach Alfred Maleta: Der Minister muss keine Antwort geben. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

13.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.

 


13.45.28

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Organstreitverfahren ist an sich ein Verfahren, das man sich durchaus überlegen kann – aber nicht in diesem Fall.

Es ist auch nicht richtig, was (in Richtung des Abg. Scherak) Sie dazu gesagt haben, nämlich dass das in Deutschland möglich wäre. In Deutschland ist es ausschließlich möglich, sich im Organstreitverfahren über Fragen des Grundrechtekatalogs des deut­schen Grundgesetzes an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, nicht jedoch über Fra­gen des GOG, der Geschäftsordnung. Das heißt, ausschließlich Fragen, die durch das Grundgesetz geregelt sind und zum Streit innerhalb des Grundgesetzes führen, kön­nen dort vor den Verfassungsgerichtshof gebracht werden. (Abg. Moser: Das Interpel­lationsrecht steht in der Verfassung!)

Wenn wir das nun ausdehnen würden – ich will sachlich bleiben und bin nicht unbe­dingt grundsätzlich dagegen –, dann würden sozusagen Fragen des GOG und Beweis­fragen – wenn der eine sagt, das ist inhaltlich zu wenig, und der andere sagt, das ist mir inhaltlich schon zu viel, was ja ausschließlich eine Beweisfrage ist – letztlich dazu führen, dass der Verfassungsgerichtshof aus den Ministerien alle Akten anfordern und dann prüfen muss, ob aufgrund der Aktenlage zu viel oder zu wenig gesagt wurde.

Also ich halte das in dieser Ausformung für eine Lahmlegung des Verfassungsgerichts­hofs. Wir haben 11 480 schriftliche Anfragen, ohne mündliche Anfragen. Wenn wir nur bei einem Bruchteil derartige Organstreitverfahren einführen und alle Akten aus den Mi-


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