Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 108

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was wir im Untersuchungsausschuss als Organstreitverfahren hatten. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) – Aber dein Argument war, es waren Grundrechtsfragen. Die Frage da­nach, ob man gewisse Akten liefern muss oder nicht, ist ja kein Grundrecht. Das wäre genau im Verhältnis: Dort stellt man fest, ob die Aktenlieferung erfolgt ist, da stellt man fest, ob die Beantwortung der Frage wirklich korrekt erfolgt ist.

Nehmen wir uns also als Parlament ernst! Das wäre vielleicht auch ein Tipp für die SPÖ – ich weiß nicht, aber 100 Jahre in der Regierung ist keine besonders wahrschein­liche Variante für die nächste Zeit. Das mit der Opposition könnte auch auf andere zu­kommen – jetzt schaue ich (in Richtung SPÖ und ÖVP) in beide Richtungen –, und die Frage, wie man das Parlament gegenüber der Regierung neu aufstellt, ist ja kein The­ma, das nur uns betrifft, sondern es handelt sich dabei um eine Zukunftsfrage, nämlich wie eine Regierung mit der Opposition umgeht.

Deshalb wurde dieser Antrag eingebracht; über Details kann man reden. Die Antworten haben momentan nicht sehr erfreulich ausgeschaut, weil ich davon ausgehe, dass wei­terhin die Regierung entscheiden kann, ob sie recht hat oder nicht, und das ist parla­mentarisch unbefriedigend. (Beifall bei den Grünen.)

13.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


13.58.03

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! TOP 3, erste Lesung betreffend Änderung des Ge­schäftsordnungsgesetzes. – In Österreich gibt es keine Möglichkeit, Regierungsmitglie­der zu zwingen, schriftliche Anfragen von Abgeordneten ordnungsgemäß und ausführ­lich zu beantworten. Oftmals wird auf laufende Verfahren, die Geheimhaltung und so weiter verwiesen. Ob nun durch Einführung eines Organstreitverfahrens nach deutschem Vorbild oder die Schaffung eines anderen Instruments, es sollte irgendeine Grundlage geben, damit die schriftlichen Anfragen ordnungsgemäß und ausreichend beantwortet werden müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich könnte mir schon vorstellen, wie vom Kollegen Kassegger angesprochen, dass in Zukunft der Verfassungsgerichtshof darüber entscheidet, ob es gerechtfertigt war oder nicht, wenn ein Regierungsmitglied eine schriftliche Anfrage nur teilweise oder über­haupt nicht beantwortet hat. Tatsache ist, dass es stimmt, dass verschiedene Anfragen von unterschiedlichen Ministerien unterschiedlich ausführlich beantwortet werden.

Für uns Abgeordnete ist die schriftliche Anfrage ein sehr gutes und wichtiges parla­mentarisches Instrument, und darauf wollen wir in Zukunft nicht verzichten. – Herzli­chen Dank.

13.59

13.59.35

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1928/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

13.59.404. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBl. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2016, geändert wird (1960/A)

 


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