Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 109

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.00.09

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Diesen Antrag betreffend die Änderung des Geschäftsord­nungsgesetzes aus dem Jahre 1975 – die Jahreszahl alleine zeigt schon, welchen Zeit­raum dieses Gesetz bereits überlebt hat – möchte ich wie folgt begründen:

Wir waren mit der deutsch-österreichischen Freundschaftsgruppe unter der Leitung des Kollegen Hechtl im Deutschen Bundestag. Wir haben uns auch die Geschäftsordnung und die Abläufe der politischen Arbeit angesehen und haben bemerkt, dass dort Anträ­ge wesentlich flotter von der Regierung behandelt und abgearbeitet werden. Das ha­ben wir dann bei den diversen Ausschusssitzungen, bei denen wir dabei waren, bezie­hungsweise bei den einzelnen Ministerien hinterfragt.

In Deutschland ist es so, dass mindestens einmal im Jahr ein Ausschuss öffentlich sein muss, den Medien zugänglich sein muss. Ich denke, dass das generell bei allen Aus­schüssen der Idealfall wäre, da wir in Österreich dadurch mehr Parlamentarismus, Ein­beziehung der Bürger umsetzen könnten, aber ganz besonders die oft kritisierte Situa­tion der Nichtteilnahme beziehungsweise der fehlenden Vorschläge der Opposition ver­bessern könnten. Das ist ja das Wesentliche: dass bei uns in den Ausschüssen die Ideen, die Vorschläge der Opposition vertagt werden und damit nicht zur Umsetzung kommen. Ich verweise auf das äußerst notwendige, seit 2009 vertagte Qualitätsgüte­siegelgesetz. Es wäre wirklich höchste Zeit, dieses umzusetzen, es wird aber in den Ausschüssen immer wieder vertagt.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, denken wir, dass dieser Antrag besonders auch aus demokratischer Sicht und zur Einbindung der Opposition in die Regierungsar­beit ein ganz gewaltiger Fortschritt wäre. – Wir bitten um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)

14.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.02.18

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zum vorgebrachten Antrag, Kollege Steinbichler, sage ich gleich vorweg: Eigentlich sollten schon alle wissen, was unsere Verfassungssprecher gemein­sam in einem anderen Bereich zu diesem Thema vereinbart haben. Ich wundere mich über diesen Antrag, weil der Vorschlag der Verfassungssprecher wirklich gut ist.

Die Frage einer grundsätzlichen Öffentlichkeit kann man immer interpretieren, das ken­nen wir alle, aber in der Enquete-Kommission, bei der es um die Stärkung der Demo­kratie in Österreich gegangen ist, wurde zwischen den Verfassungssprechern – und da war ich auch dabei; ich sage noch einmal: von allen – Folgendes vereinbart: In Zukunft sollten die öffentlichen Teile der Ausschusssitzungen und Enqueten zusätzlich zur Öf­fentlichkeit wie bisher von der Parlamentsdirektion über einen Livestream angeboten werden. Das wurde von den Verfassungssprechern ausgemacht.

Ich glaube, dass diese Vorgehensweise weit besser wäre, denn wir sehen ja, was wirklich an Öffentlichkeit zu erwarten ist. Wir sollten daher durchaus das, was sich die Verfassungssprecher damals gemeinsam als Vorschlag vorgenommen haben, mitüber-


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