Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 123

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Vor diesem Hintergrund ist unser Engagement bei CETA zu verstehen. Zu Beginn wur­den unsere Forderungen noch als österreichischer Klamauk abgetan. Schlussendlich haben wir wichtige Verbesserungen erreicht. Beide Entscheidungen waren richtig, näm­lich zu kämpfen und Veränderungen zu erreichen, aber auch, dem Erreichten schließ­lich zuzustimmen. Das war nicht unser Wunschprogramm, aber es stand auch der Ruf Österreichs als Standort und europäischer Partner auf dem Spiel. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit der rechtlich verbindlichen Zusatzerklärung zu CETA haben wir erreicht, dass die Eu­ropäische Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin umfassend regulieren können. Zu­dem haben wir den Schutz öffentlicher Dienstleistungen sichergestellt. Das bedeutet, dass der Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich, Wasser und Wohnbau in öffent­licher Hand bleiben und wir weiterhin das Recht haben, Privatisierungen rückgängig zu machen. Beim besonders umstrittenen Investitionsschutz haben wir zudem auch si­chergestellt, dass ausländische Investoren nicht bessergestellt werden als inländische und somit österreichische Gesetze nicht ausgehebelt werden können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die rechtsverbindliche Erklärung enthält zum ersten Mal die klare Verpflichtung der Eu­ropäischen Union, die Errichtung eines multilateralen Handelsgerichtshofes als vollwer­tiger internationaler Handelsgerichtshof zu unterstützen. Am allerwichtigsten ist aller­dings, dass CETA den nationalen Parlamenten zur Entscheidung überhaupt vorgelegt wird. Das bedeutet, dass bis zur endgültigen Ratifizierung durch die nationalen Parla­mente die Investitionsgerichte noch nicht eingerichtet werden können und somit derar­tige Entscheidungen ordentlichen österreichischen Gerichten vorgelegt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was sind die Lehren daraus? – Die erste Lehre betrifft TTIP. Was bei den Verhandlungen zu TTIP vorliegt, bleibt weit hinter dem Abkommen mit Kanada zurück. Wesentliche kritische Bereiche sind dabei der Investi­tionsschutz, die regulatorische Zusammenarbeit, die geografischen Herkunftsbezeich­nungen oder der Bereich Kultur. Daher hat der Bundeskanzler beim Europäischen Rat unmissverständlich klargestellt, dass es auf Basis des bestehenden Verhandlungsman­dats keine Zustimmung von Österreich geben wird.

Folgende Grundsätze müssen weiters erfüllt sein:

Erstens: Sowohl die Erbringung als auch die Art und Weise der Erbringung von öffent­lichen Dienstleistungen darf von Handelsabkommen nicht berührt sein.

Zweitens: Investitionsgerichte müssen folgende Prinzipien erfüllen: Transparenz, Un­abhängigkeit, keine Möglichkeit prohibitiver Entschädigungsleistungen zur Vermeidung eines Chilling-Effekts, keine Besserstellung ausländischer Investoren gegenüber inlän­dischen Investoren.

Drittens: Das Vorsorgeprinzip darf nicht berührt werden.

Viertens: Regulatorische Zusammenarbeit darf ausschließlich freiwillig und ohne Ver­pflichtung zur Umsetzung durch die Europäische Union und die Mitgliedstaaten der EU stattfinden.

Diese Grundsätze sind auch in der vom Bundeskanzler beim Europäischen Rat ab­gegebenen Erklärung nachzulesen.

Eine weitere wichtige Lehre betrifft die Art und Weise, wie diese Abkommen zustande kommen. Verhandlungen müssen in Zukunft transparenter geführt werden, und alle be­troffenen Interessengruppen sind einzubeziehen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass wäh­rend der Verhandlungen keine Informationen über den Verhandlungsstand preisgege­ben werden und nach deren Beendigung argumentiert wird, dass es nun für Änderun­gen zu spät sei. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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