Handelsabkommen neuen Typs kann man nicht mit der Uraltmethode der Intransparenz durchpeitschen. Dies ist umso dringlicher, da Handelspolitik zunehmend zu einem Feld der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung geworden ist, das viele Politikfelder betrifft. Daher braucht es in Zukunft auch einen viel breiteren Diskussionsprozess, bei dem alle Vor- und Nachteile abgewogen werden können. Nur so kann die Akzeptanz in den einzelnen Mitgliedstaaten und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger gewonnen werden. Dafür braucht es von Anfang an eine viel stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament können nur sie europäischen Handelsabkommen die notwendige demokratische Legitimierung verschaffen.
Die EU ist heute die größte Handelsmacht der Welt. Unsere hohen Standards bei ArbeitnehmerInnenrechten, beim VerbraucherInnenschutz, beim Umwelt- und Gesundheitsschutz sind im globalen Vergleich auch vorbildlich. Das ist etwas, worauf wir sehr stolz sein können. Das gibt uns auch allen Grund dazu, selbstbewusst aufzutreten und eine aktivere Rolle bei der Durchsetzung von fairen Spielregeln einzunehmen. Ganz im Sinne einer europäischen Smart Power sollten wir uns darauf konzentrieren, die Standards im internationalen Handel nach oben und nicht nach unten zu entwickeln und die Interessen unserer ArbeitnehmerInnen effizient durchzusetzen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nur so schafft globaler Handel Wohlstandszuwächse für alle Teile der Gesellschaft. Nur so kann die Europäische Union in den Augen der Bürgerinnen und Bürger Schutz vor den Risiken der Globalisierung bieten. Nur so können die europäischen Institutionen Vertrauen zurückgewinnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf nun zur Beantwortung der Fragen kommen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Die in der gemeinsamen Erklärung Kanadas, der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten verankerten Bedingungen müssen jedenfalls vor der Beschlussfassung einer Regierungsvorlage erfüllt sein. Dies betrifft insbesondere den Code of Conduct und das Vergütungssystem für Richterinnen und Richter des Investitionsgerichts sowie die Fortschritte bei den Arbeiten an einem multilateralen Investitionsgericht, in das der Streitbeilegungsmechanismus aus dem Investitionsschutzabkommen überführt werden soll. Die Bundesregierung und der zuständige Bundesminister werden sich in diese Arbeiten auf europäischer Ebene nach Vorlage der Vorschläge durch die Europäische Kommission einbringen.
Zu Frage 3:
Nein. Die gemeinsame Erklärung stellt klar, dass ausländischen Investoren nicht mehr Rechte eingeräumt werden dürfen als inländischen. Diese Bedingung muss selbstverständlich erfüllt sein.
Zu Frage 4:
Das gemeinsame Auslegungsinstrument zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sieht vor, dass einerseits noch wesentliche Implementierungsfragen des in CETA geplanten Investitionsgerichtshofs geklärt werden müssen. Darüber hinaus ist festgehalten, dass sich die Vertragsstaaten für die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs einsetzen werden, in dem alle bisher in Investitionsschutzverträgen ausgehandelten Schiedsinstanzen aufgehen sollen. Es gibt bereits Vorarbeiten der Europäischen Kommission zu diesem Thema, und man sollte da auch bereits bestehende Einrichtungen wie den EFTA-Gerichtshof als Vorbild nehmen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite