Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 124

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Handelsabkommen neuen Typs kann man nicht mit der Uraltmethode der Intranspa­renz durchpeitschen. Dies ist umso dringlicher, da Handelspolitik zunehmend zu einem Feld der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung geworden ist, das viele Politikfelder betrifft. Daher braucht es in Zukunft auch einen viel breiteren Diskussions­prozess, bei dem alle Vor- und Nachteile abgewogen werden können. Nur so kann die Akzeptanz in den einzelnen Mitgliedstaaten und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger gewonnen werden. Dafür braucht es von Anfang an eine viel stärkere Ein­beziehung der nationalen Parlamente. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament können nur sie europäischen Handelsabkommen die notwendige demokratische Legiti­mierung verschaffen.

Die EU ist heute die größte Handelsmacht der Welt. Unsere hohen Standards bei Ar­beitnehmerInnenrechten, beim VerbraucherInnenschutz, beim Umwelt- und Gesund­heitsschutz sind im globalen Vergleich auch vorbildlich. Das ist etwas, worauf wir sehr stolz sein können. Das gibt uns auch allen Grund dazu, selbstbewusst aufzutreten und eine aktivere Rolle bei der Durchsetzung von fairen Spielregeln einzunehmen. Ganz im Sinne einer europäischen Smart Power sollten wir uns darauf konzentrieren, die Stan­dards im internationalen Handel nach oben und nicht nach unten zu entwickeln und die Interessen unserer ArbeitnehmerInnen effizient durchzusetzen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nur so schafft globaler Handel Wohlstandszuwächse für alle Teile der Gesellschaft. Nur so kann die Europäische Union in den Augen der Bürgerinnen und Bürger Schutz vor den Risiken der Globalisierung bieten. Nur so können die europäischen Institutionen Vertrauen zurückgewinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf nun zur Beantwortung der Fragen kommen.

Zu den Fragen 1 und 2:

Die in der gemeinsamen Erklärung Kanadas, der Europäischen Union und der Mitglied­staaten verankerten Bedingungen müssen jedenfalls vor der Beschlussfassung einer Regierungsvorlage erfüllt sein. Dies betrifft insbesondere den Code of Conduct und das Vergütungssystem für Richterinnen und Richter des Investitionsgerichts sowie die Fort­schritte bei den Arbeiten an einem multilateralen Investitionsgericht, in das der Streit­beilegungsmechanismus aus dem Investitionsschutzabkommen überführt werden soll. Die Bundesregierung und der zuständige Bundesminister werden sich in diese Arbei­ten auf europäischer Ebene nach Vorlage der Vorschläge durch die Europäische Kom­mission einbringen.

Zu Frage 3:

Nein. Die gemeinsame Erklärung stellt klar, dass ausländischen Investoren nicht mehr Rechte eingeräumt werden dürfen als inländischen. Diese Bedingung muss selbstver­ständlich erfüllt sein.

Zu Frage 4:

Das gemeinsame Auslegungsinstrument zum umfassenden Wirtschafts- und Handels­abkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitglied­staaten sieht vor, dass einerseits noch wesentliche Implementierungsfragen des in CETA geplanten Investitionsgerichtshofs geklärt werden müssen. Darüber hinaus ist festgehalten, dass sich die Vertragsstaaten für die Errichtung eines multilateralen In­vestitionsgerichtshofs einsetzen werden, in dem alle bisher in Investitionsschutzver­trägen ausgehandelten Schiedsinstanzen aufgehen sollen. Es gibt bereits Vorarbeiten der Europäischen Kommission zu diesem Thema, und man sollte da auch bereits be­stehende Einrichtungen wie den EFTA-Gerichtshof als Vorbild nehmen.

 


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