Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 127

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tigen Gremium, dem Europaparlament – das ist ja nicht irgendwer! – nimmt. Erklären Sie mir bitte diesen Widerspruch! Und wenn Sie das nicht können: Bitte seien Sie so fair und stellen Sie uns Abgeordneten des Nationalrates dieses Diskussionspapier zur Verfügung, dann können wir uns ein eigenes Bild machen! Das wäre auch im Sinne der Bevölkerung, denke ich. (Beifall bei den Grünen.)

Die Organisatoren des Volksbegehrens werden dies natürlich hier im Parlament einfor­dern, sobald sie im Ausschuss die Möglichkeit haben, sich selbst zu Wort melden, und bitten, man möge zumindest dieses Diskussionspapier zur Verfügung stellen.

Der zweite Punkt, der mich irgendwie ziemlich ratlos zurücklässt, ist Folgender: Ich mei­ne, die verfassungsrechtliche Vorgabe für die Mitglieder der Bundesregierung in euro­parechtlichen Fragen ist wirklich sehr deutlich. Es ist eines der stärksten Rechte des österreichischen Parlaments, und von einer verfassungsrechtlichen Bindung des Natio­nalrates abzugehen, verlangt eine gute Begründung und ein bestimmtes Prozedere – das hat Werner Kogler sehr ausführlich und sehr nachvollziehbar, wie ich glaube, ge­schildert.

Sie haben in Ihrer Stellungnahme erneut von Schiedsverfahren und einer verbesserten Situation gesprochen. – Ich weiß nicht: Wo werden Schiedsverfahren verhandelt, wenn nicht vor Schiedsgerichten?

Ich darf Ihnen den Text der bindenden Stellungnahme des Nationalrates noch einmal in Erinnerung rufen: Die Möglichkeit von Schiedsverfahren gegen Staaten […] ist nicht vorzusehen. – Jetzt erklären Sie mir bitte auch diesen zweiten Widerspruch! – Sie re­den von Schiedsverfahren und davon, dass es besser geworden ist. Wenn diese nicht vor Schiedsgerichten abgeführt werden, wo dann? Der rechtlich bindende Auftrag des Nationalrates war glasklar.

Sich hierherzustellen und zu sagen: Diese Wand ist nicht braun, sondern dunkellila, das ist – ich sage es noch einmal – eine Ohrfeige ins Gesicht der UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens. (Beifall bei den Grünen.) Solche Widersprüche einfach zu igno­rieren, so zu tun, als gäbe es das nicht – ich bin wirklich fassungslos.

Der dritte Punkt, den man in Zukunft noch viel schärfer wird diskutieren müssen, ist der Umgang mit TiSA. Wir haben schon bei CETA wirklich gelitten, was Intransparenz be­trifft; wir haben bei TTIP gelitten, was Intransparenz betrifft; wir mussten um jeden Fuzzel Papier im Parlament raufen, uns irgendwie in Räume hineinquetschen, wir hat­ten einen begrenzten zeitlichen Rahmen und durften keine Experten/Expertinnen mit­nehmen. – Das alles war ja ein Eiertanz an Intransparenz, den es im 21. Jahrhundert eigentlich nicht mehr geben dürfte! Der Skandal ist: Jetzt passiert bei TiSA genau die­selbe Nummer noch einmal. Das ist noch intransparenter: Weder Europaabgeordnete noch nationale ParlamentarierInnen noch die Bevölkerung kennen die bereits verein­barten Inhalte.

Damit sind wir jetzt wieder beim Ausgangspunkt, den ich bei CETA schon erwähnt habe: Wann ist Ihrer Meinung nach, Frau Staatssekretärin, der richtige Zeitpunkt für die Bevölkerung, für die kritische Öffentlichkeit, sich einzubringen, wenn man vom Anfang bis zum Ende die Dokumente nicht einsehen kann? – Natürlich ist es am Ende schwierig und europapolitisch eine Herausforderung, ein fixfertig ausverhandeltes Ab­kommen abzulehnen, weil es in wesentlichen Punkten nicht passt – aber wenn Sie uns schon wieder nicht vorher Einsicht nehmen lassen, Frau Staatssekretärin.

Ich wiederhole es: Das ist eine Missachtung von vielen Menschen, die hier mobilisiert haben und in diesen Fragen einen anderen Umgang wollen – da geht es um die Grund­rechte der Gemeinden, um die Daseinsvorsorge. (Beifall bei den Grünen.)

Bitte, können Sie zu diesen Widersprüchen, zu diesen drei wirklich zentralen Punkten noch einmal Stellung nehmen und das noch einmal aufklären?! – Jeder, der jetzt vor


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