Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll165. Sitzung / Seite 129

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Das heißt, dass das Jugendministerium eigentlich gar keinen oder nur beschränkten Einfluss auf diese Projekte hat. Der Rest ist ein Sammelsurium von Inhalten, in denen auf die jeweiligen Websites verwiesen wird, in denen in relativ vielen großen Worten über abstrakte Handlungsfelder philosophiert wird.

Das schlägt sich darüber hinaus in den exakt definierten Zielen, die in dem Bericht schon auch vorkommen und durchaus ambitioniert sind, nieder. Zwei davon möchte ich jetzt gerne herausnehmen:

Beim Thema Bildungsabschluss lautet das Ziel im Jugendbericht: „Die Quote der Schulabbrecher/innen ist 2020 die niedrigste in der EU“, beim Thema Gesundheit: „Österreich liegt bei der Gesundheit Jugendlicher unter den drei besten Ländern in der EU“.

Das klingt wunderbar, aber auf beide Ziele haben Sie als Ministerin absolut keinen Einfluss. Für das Thema Gesundheit ist das Gesundheitsministerium, für das Thema Bildung das Bildungsministerium zuständig. Sollten diese Ziele erreicht werden, so wäre das großartig für die Jugendlichen in Österreich, es wäre aber ganz sicher nicht Ihr Erfolg, sondern jener anderer Minister und Ministerinnen. Ich gehe aber davon aus, dass es auch keine Konsequenzen für das Jugendministerium haben wird, wenn diese Ziele nicht erreicht werden – wahrscheinlich auch nicht für den Gesundheitsminister, höchstwahrscheinlich für gar niemanden.

Selbst in den Bereichen, in denen Sie tatsächlich Projekte unterstützen, scheitert es auch ein wenig an der Analyse des Ministeriums. Sie geben zum Beispiel das strate­gische Ziel aus: „50 % der Jugendlichen zwischen 14 und 24 Jahren haben an einem Beteiligungsprojekt teilgenommen“. Einige Absätze weiter heißt es dann aber im Be­richt: „Um dieses Ziel zu quantifizieren, bedarf es vorab einer Definition von Kriterien, die ein Beteiligungsprojekt ausmachen.“

Da fragt man sich: Was hat das Ministerium denn in den letzten drei Jahren gemacht (Beifall bei den NEOS), wenn man sich noch auf keine Definition des Begriffes Beteili­gungsprojekte einigen konnte, um dieses strategische Ziel, das da festgemacht ist, für den nächsten Bericht vielleicht auch messbar zu machen?

Es gibt aber sehr wohl auch Themen, die Jugendliche in ihrem alltäglichen Leben betreffen und beschäftigen, um die sich das Jugendministerium sehr wohl kümmern könnte beziehungsweise mit denen sich das Jugendministerium beschäftigen könnte, die man auch in solch einen Bericht hätte einfließen lassen können; so zum Beispiel das Thema Sexualität. Wir reden hier im Hohen Haus sehr selten darüber, aber das ist etwas, das Jugendliche immer sehr beschäftigt. Obwohl wir wissen, dass es in Öster­reich um die Aufklärung und um den Zugang zu Verhütungsmitteln relativ schlecht steht, wird dieses Thema in diesem Bericht mit keinem Wort erwähnt.

Es gibt darüber hinaus auch noch das Thema Generationengerechtigkeit, das heute auch schon hier zur Sprache gekommen ist. Jedes Mal, wenn es um Verschuldung geht, wenn es darum geht, welche Auswirkungen Gesetze auf junge Menschen haben, könnte sich das Jugendministerium dazu zu Wort melden, sich damit auseinander­setzen. Ein Beispiel etwa wäre der vor nicht allzu langer Zeit hier beschlossene Pensionshunderter, der eigentlich eine Katastrophe für die jungen Menschen in Österreich ist. Im Übrigen wird auch das Thema Generationengerechtigkeit in diesem Bericht mit keinem Wort erwähnt. (Beifall bei den NEOS.)

Ein weiteres Thema sind die Unterschiede bei der Kinder- und Jugendhilfe in Öster­reich. Ich habe dazu eine Anfrage gestellt, und es gibt übrigens im „Standard“ von heute, 1. März 2017, auf Seite 8 einen Artikel darüber. Das ist wiederum ein Problem des österreichischen Föderalismus. Kinder werden unterschiedlich oft in Fremdbetreu-


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