ren dabei, wir haben den ersten Schritt mitgetragen, und deswegen haben wir auch das gute Recht dazu, weitere Schritte zu fordern. Sie waren damals nicht dabei. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Peter Wurm: Wir waren nicht dabei, nein! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir waren nicht dabei! Das ist euer Sündenfall!)
12.49
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
12.49
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu einem Punkt sprechen, um den es in diesem Gesetz auch geht, nämlich zur Zeitarbeit. Zeitarbeit ist ein wichtiges Angebot, um in Zeiten erhöhter Nachfrage Auftragsspitzen abzudecken. Tatsache ist, dass für die Unternehmer dieses Instrument immer wichtiger wird, um in Zeiten erhöhter Nachfrage eben diese Auftragsspitzen abdecken zu können.
Arbeitskräfteüberlasser sind vermittlungsstarke Dienstleister. Sie haben insbesondere in Krisenzeiten eine wichtige Funktion in der österreichischen Wirtschaft, denn in unserem Land ist es das erklärte Ziel, Arbeitslose so rasch wie möglich in Beschäftigung zu bringen – und über Vermittlung von Personaldienstleistern kommen die Menschen wieder in Beschäftigung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.
Derzeit bringen Arbeitskräfteüberlasser etwa 50 Prozent der vom AMS Vermittelten in Beschäftigungsverhältnisse. Nur 14 Prozent der vom AMS Vermittelten fallen dann wieder in die Arbeitslosigkeit zurück. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass diese Arbeitskräfteüberlasser auf ein vermittlungsstarkes Gesamtjahr 2016 zurückschauen können und dass es zu Jahresbeginn 2017 ebenfalls eine starke Nachfrage gegeben hat. Sie haben am Jahresanfang immerhin um 9,8 Prozent mehr Menschen in Arbeit gebracht. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass im Jänner 2017 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 6 746 mehr Zeitarbeiter beschäftigt waren. Damit sind in Österreich ungefähr 76 000 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer beschäftigt, das sind etwa 2,25 Prozent der Beschäftigungen. Das sind also positive Entwicklungen, die zum Thema Zeitarbeit auch viel öfter erwähnt werden sollten.
Auch Übernahmen sind häufig. Mit 52 Prozent werden mehr als die Hälfte jener, die aus der Zeitarbeit ausscheiden, in Dienstverhältnisse übernommen. Die Zahl der einvernehmlichen Auflösungen ist auch rückläufig.
Darüber hinaus gibt es eben in Österreich diesen Sozial- und Weiterbildungsfonds für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Arbeitskräfteüberlassern. Da haben wir jetzt eine wesentliche Maßnahme gesetzt, indem wir die Kosten für die Arbeitgeber, für die Arbeitskräfteüberlasser gesenkt haben.
Weiterbildung ist ja prinzipiell zu befürworten, um Zeitarbeitnehmer in Beschäftigung zu halten. Viele Beschäftigungsbetriebe inkludieren Zeitarbeiter nämlich nicht in ihre Ausbildungsprogramme, deshalb ist eine Weiterbildung beim Arbeitskräfteüberlasser auch sehr wichtig. Die im Gesetz verankerten Beiträge für diesen Weiterbildungsfonds sind viel zu hoch, und die finanziellen Mittel für die Weiterbildung können dann nicht im geplanten Ausmaß verwendet werden, denn nicht bei jedem Mitarbeiter sind diese Qualifizierungsmaßnahmen möglich beziehungsweise besteht Ausbildungsbedarf.
Die Höhe der Fondsbeiträge ist für manche Betriebe existenzgefährdend. Die größten Personaldienstleister werden allein im Jahr 2017 in etwa eine Million € pro Betrieb an den Fonds abführen, und das steht in einem krassen Missverhältnis zu dem, was sie dann aus dem Fonds herausnehmen können, denn aufgrund der De-minimis-Regelung sind innerhalb von drei Jahren maximal 200 000 € für Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Daher werden im Sozial- und Weiterbildungsfonds Summen angespart, die nie aus-
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