Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 80

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gegeben werden können, zumindest nicht für den gesetzlichen Zweck. Das Gesetz sieht aber vor, dass der SWF bei Nichterreichen des Zweckes aufgelöst werden soll.

Jetzt haben wir uns dafür eingesetzt, dass wir eben eine Senkung der Lohnnebenkos­ten erreichen. Die Arbeitgeberbeiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für Mitar­beiter von Arbeitskräfteüberlassern sollen über einen bestimmten Zeitraum, nämlich über insgesamt vier Jahre, gesenkt werden. Derzeit zahlen die Unternehmen 0,8 Prozent. Ab dem zweiten Quartal 2017 sollen es für zwei Jahre, bis 2019, lediglich 0,35 Prozent sein und dann für weitere zwei Jahre 0,5 Prozent. Ich denke, dass wir damit eine we­sentliche Maßnahme im Bereich der Lohnnebenkostensenkung gesetzt haben. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.54


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.54.30

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Kollege Haubner hat ein wichtiges Thema angesprochen, nämlich die Lohn­nebenkosten für die Personalbereitsteller. Allerdings wäre ohne Opposition da gar nichts geschehen, denn erst durch meine Anfrage wurde offensichtlich, wie viele Millio­nen in diesem Fonds gebunkert sind. Der Herr Minister hat im Ausschuss damals, als das besprochen wurde, gesagt: Ja, das ist alles in Ordnung und das entwickelt sich al­les ganz gut! – Was nämlich vonseiten des Ministeriums gerne verschwiegen worden wäre, ist, dass dieser Fonds 45 Prozent seiner Ausgaben für Verwaltungskosten ver­braucht.

Jetzt ist es ganz nett, dass die Beiträge für vier Jahre gesenkt werden – und nachher sind sie wieder so hoch wie vorher! Die Problematik, dass die Betriebe – aufgrund der De-minimis-Regelung, wie Kollege Haubner richtig ausgeführt hat – nicht das lukrieren können, was sie eingezahlt haben, bleibt bestehen. Strukturell ändert sich an diesem Fonds gar nichts, außer dass jetzt die Einzahlungen kleiner werden. Bei den Ausgaben werden weiterhin die Verwaltungskosten 45 Prozent des Volumens ausmachen. Das ist es, was Sie fabrizieren, Herr Minister! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sozialistische So­zialpolitik!)

Was nun folgende Frage betrifft, so bin ich ja begeistert: Kollege Spindelberger darf den Ausdruck „Blödsinn“ verwenden, ich darf „Schwachsinn“ nicht verwenden. Den Unter­schied muss man mir dann einmal erklären!

Zum Thema Sonderpensionen: Ja, man kann nicht mit dem Fallbeil auf bestehende Pen­sionen zugehen, aber was man sehr wohl tun kann, ist, dass man dort, wo jetzt Leute eine Anwartschaft auf eine riesige Pension haben, eingreift und sagt: Je weiter du von deinem Pensionsantritt weg bist, umso schärfer sind die Einschnitte!

Da gibt es natürlich einige sozialdemokratische Reiche, zum Beispiel die Pensionsver­sicherungsanstalt. Die Pensionsversicherungsanstalt gibt im Jahr 85 Millionen € für Zu­satzpensionen an eigene Mitarbeiter aus. Das sind natürlich brave Sozialdemokraten, die dort gearbeitet haben, aber die unterliegen nicht dem Sonderpensionenbegrenzungs­gesetz, außer sie kommen auf eine Gesamtversorgung von über 7 000 €. Erst dort fängt es dann mit den Einschnitten an, und dann zahlt der Betreffende eben 30 € Beitrag auf­grund des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes. Es ist lächerlich, was Sie da fabri­ziert haben!

Stellen Sie es nicht so hin, als ob Sie damit die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzen würden! Das Gegenteil ist der Fall! Präsident Moser hat wiederholt gesagt, dass bei den Sonderpensionen in den Sozialversicherungsträgern noch 1 Milliarde € zu holen wäre, wenn man nur endlich einmal ins Tun käme. Das geht aber natürlich nicht,


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