Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 28

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deren Berufsgruppen. All das sind strittige Themen, wie wir erst gestern im Radio mitver­folgen konnten.

Es geht da aber insgesamt auch um Systemfragen, um Schnittstellenprobleme und um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Gebietskrankenkassen. So hat sich etwa eingebürgert, dass man die Behandlung auch in den Spitälern sucht, nämlich dass man gleich die Ambulanzen besucht, anstatt zuerst zum Hausarzt zu gehen, das ist vor allem in städtischen Regionen der Fall. Auch da muss man gegensteuern und nach an­deren Lösungen suchen.

Ich möchte hier jetzt nicht noch detaillierter in den Fachbereich einsteigen, sondern Ih­nen bewusst machen, dass im Bereich Gesundheit schwierige, herausfordernde und kom­plexe Themen zur Lösung anstehen, die auch mit Fragen des Gesundheitssystems ver­bunden sind. So ist zum Beispiel die Prävention, und zwar gerade was Impfungen an­langt, eine wichtige Frage der Zukunft.

Ich komme jetzt noch zu einem anderen Themenbereich, der gerade in diesen Tagen in Bezug auf die thematische Aufarbeitung sehr wichtig gewesen ist und aufgrund des Frauentags letzte Woche besondere Aktualität hatte, und zwar zum Bereich Frauen. So ist es für uns in der Bundesregierung ein besonderes Anliegen, die Einkommens­schere zwischen Männern und Frauen zu schließen. Das ist eine schwierige Aufgabe, weil sich da über Jahrzehnte etwas entwickelt hat, dem gegenzusteuern nicht einfach ist. Ich glaube aber, dass die Einführung eines Mindestlohns ein wichtiger Schritt war, da gegenzusteuern, weil damit ein wichtiger Ansatzpunkt im Sinne der Kulturänderung und Systemänderung gegeben ist.

Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist schon die beispielgebende Rolle, die der Staat einnehmen kann. Wir haben uns vor wenigen Jahren dazu entschlossen, dort, wo der Staat ein Durchgriffsrecht hat, und zwar in Staatsbetrieben und in staats­nahen Betrieben, eine entsprechende Frauenquote auf der Ebene der Aufsichtsräte einzuführen. Wir haben jetzt den Zwischenbericht vorliegen und können wirklich sagen: Wir sind einen Weg gegangen, der dazu geführt hat, dass wir jetzt etwa 40 Prozent – sogar knapp darüber – an weiblichen Aufsichtsräten in diesem System haben. Ziel war es, 35 Prozent bis zum nächsten Jahr zu haben. Das Ergebnis zeigt also, dass der Staat durchaus eine Vorreiterrolle übernehmen kann.

Die entscheidende Frage ist jetzt: Machen wir das auch für den Privatbereich? Wir haben das ja in den Corporate-Governance-Regeln der börsennotierten Unternehmen schon gehabt, haben uns jedoch dann in der Regierung dazu entschlossen, dass wir vorerst einmal eine Quote von 30 Prozent bei den größeren Betrieben in Kauf nehmen, im Wissen … (Abg. Lugar: Setzen Sie das in der Regierung um!) – Bitte? (Abg. Lugar: In der Regierung können Sie das einmal umsetzen!) – Ich rede jetzt von Firmen und Aktiengesellschaften und von der Lohnschere.

Aber – Sie haben natürlich recht – in allen Bereichen der Gesellschaft hat man eine Vor­bildwirkung. (Beifall der Abg. Gisela Wurm.) Ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist: Bei mir im Ministerium, in meinem Verantwortungsbereich, liegt die Frauenquote in al­len Führungspositionen im Bereich von 50 Prozent – in allen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Im Bereich der Universitäten haben wir in allen Kollegialorganen jetzt schon die 50-Pro­zent-Quote und teilweise eine Übererfüllung. Und meine Hoffnung, dass wir wirklich die Einkommensschere schließen können, liegt in der Tatsache, dass mittlerweile mehr Frauen, Mädchen studieren und die dann auch in Führungspositionen kommen. Es wird sich also auch von dieser Seite dieses Thema lösen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischen­rufe der Abgeordneten Kitzmüller und Schimanek.) – Was haben Sie dagegen einzu­wenden, Frau Kollegin? (Abg. Schimanek: Das ist nicht des Pudels Kern!) – Gut.

 


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