schädigt wurde, und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar jeweils bezogen auf
a. die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und die Typenentscheidung,
b. die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Kaufvertrags,
c. die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Gegengeschäftsvertrags,
d. die Vermittlung, den Abschluss, die Meldung und die Anrechnung von Gegengeschäften,
e. die Beendigung des Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Kampfflugzeugen, sowie die Erfüllung der Informationsvorlagepflichten gemäß Punkt IV.,
f. die Zahlung der Kaufpreisraten,
g. die Lieferung und Abnahme der Kampfflugzeuge,
h. den Abschluss von Service- und Wartungsverträgen sowie die Lieferung von Ersatzteilen, und
i. den laufenden Betrieb
betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.
III. Informationslage bei Vertragsabschluss
Aufklärung über die Informationslage und Entscheidungsgründe der Amtsträger und Bediensteten des Bundes betreffend die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages, insbesondere betreffend die Leistungsfähigkeit, den Preis, die Betriebs- und Wartungskosten und die Lieferfähigkeit der Verkäuferseite hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstandes und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar
a. im Rahmen der Ausschreibung und Typenentscheidung
b. im Rahmen der Verhandlungen über und den Abschluss des Kaufvertrages
c. im Zeitpunkt der Leistung der vereinbarten Kaufpreiszahlungen
d. im Rahmen der Vergleichsverhandlungen und bei Vergleichsabschluss im Jahr 2007
e. bei Abnahme der tatsächlich gelieferten Flugzeuge
betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.
IV. Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten
Aufklärung, ob die damalige Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung aller Abläufe und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsvorgang der Eurofighter-Kampfjets (1/GO XXIII. GP) in den Jahren 2006 und 2007 Informationen bzw. Akten vorenthielt. Der damalige Untersuchungsgegenstand lautete:
- Aufklärung über sämtliche Vorbereitungshandlungen zur Vergabe, das Vergabeverfahren, durchgeführte Bewertungen sowie der Zuschlagserteilung samt Vortrag an den Ministerrat;
- Aufklärung über Änderung der Ausschreibung, die die Eurofighter begünstigt haben (Verzicht auf Zwischenlösung; Änderung der Lieferfristen; Ausscheidung bzw. Nichtberücksichtigung anderer Bieter, etc.);
- Aufklärung über die Begünstigung der Eurofighter durch die Wahl der Zahlungsvariante;
- Aufklärung über die Finanzierung, die Rolle der Bundesfinanzagentur und die Hintergründe der gewählten Vorgangsweise;
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