Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 71

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schädigt wurde, und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar jeweils bezogen auf

a. die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und die Typenentscheidung,

b. die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Kaufvertrags,

c. die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Gegengeschäftsvertrags,

d. die Vermittlung, den Abschluss, die Meldung und die Anrechnung von Gegenge­schäften,

e. die Beendigung des Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Kampfflug­zeugen, sowie die Erfüllung der Informationsvorlagepflichten gemäß Punkt IV.,

f. die Zahlung der Kaufpreisraten,

g. die Lieferung und Abnahme der Kampfflugzeuge,

h. den Abschluss von Service- und Wartungsverträgen sowie die Lieferung von Ersatz­teilen, und

i. den laufenden Betrieb

betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.

III. Informationslage bei Vertragsabschluss

Aufklärung über die Informationslage und Entscheidungsgründe der Amtsträger und Bediensteten des Bundes betreffend die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages, ins­besondere betreffend die Leistungsfähigkeit, den Preis, die Betriebs- und Wartungs­kosten und die Lieferfähigkeit der Verkäuferseite hinsichtlich des vertraglich vereinbar­ten Leistungsgegenstandes und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar

a. im Rahmen der Ausschreibung und Typenentscheidung

b. im Rahmen der Verhandlungen über und den Abschluss des Kaufvertrages

c. im Zeitpunkt der Leistung der vereinbarten Kaufpreiszahlungen

d. im Rahmen der Vergleichsverhandlungen und bei Vergleichsabschluss im Jahr 2007

e. bei Abnahme der tatsächlich gelieferten Flugzeuge

betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.

IV. Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten

Aufklärung, ob die damalige Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss zur Un­tersuchung aller Abläufe und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Beschaf­fungsvorgang der Eurofighter-Kampfjets (1/GO XXIII. GP) in den Jahren 2006 und 2007 Informationen bzw. Akten vorenthielt. Der damalige Untersuchungsgegenstand lautete:

- Aufklärung über sämtliche Vorbereitungshandlungen zur Vergabe, das Vergabever­fahren, durchgeführte Bewertungen sowie der Zuschlagserteilung samt Vortrag an den Ministerrat;

- Aufklärung über Änderung der Ausschreibung, die die Eurofighter begünstigt haben (Verzicht auf Zwischenlösung; Änderung der Lieferfristen; Ausscheidung bzw. Nichtbe­rücksichtigung anderer Bieter, etc.);

- Aufklärung über die Begünstigung der Eurofighter durch die Wahl der Zahlungsva­riante;

- Aufklärung über die Finanzierung, die Rolle der Bundesfinanzagentur und die Hinter­gründe der gewählten Vorgangsweise;

 


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