Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 74

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Jetzt werden wir aber einen Schritt weiter gehen müssen, und ich lese Ihnen dazu § 278a des Strafgesetzbuches in den wesentlichen Bestimmungen vor:

„Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größe­ren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied be­teiligt (...), 1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Un­versehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen (...) 2. die dadurch eine Berei­cherung in großem Umfang (...) anstrebt und 3. die andere zu korrumpieren oder ein­zuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen ab­zuschirmen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu be­strafen.“

Darüber hinaus stellt § 64 Abs. 1 Z 4 Strafgesetzbuch fest, dass „unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts“ auch „im Ausland begangene Taten“ auf diese Art zu ver­folgen sind. – Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass es sich bei Eurofighter und Airbus Defence nicht um irgendein Unternehmen, sondern möglicherweise um eine kri­minelle Organisation handelt.

Zum ersten Mal verstehen wir, warum wir diese Bestimmungen im Strafgesetzbuch brau­chen, die in der Vergangenheit gegen Tierschützer und vergleichbare Gruppen miss­braucht worden sind. Jetzt geht es gegen die, die wirklich in großem Maße und im gro­ßen Stil in der Lage waren, eine kriminelle Organisation zu bilden, und offensichtlich auch eine kriminelle Organisation gebildet haben – das wird die Strafjustiz klären. Wir fragen heute den Verteidigungsminister, ob seine Taskforce auch in diese Richtung Überle­gungen anstellt und was in diesem Zusammenhang die nächsten Schritte des Ministe­riums sein könnten.

Wir müssen uns aber auch fragen, was darüber hinaus zu untersuchen ist, und da stellt sich eine große Frage, die sich durchzieht: Wenn der Betrug aus der Täuschung und aus der Schädigung besteht, dann ist die Schädigung der Republik wohl unbestritten. Ist es aber wirklich denkbar, dass von Bundeskanzler Schüssel bis zu Bundeskanzler Gusenbauer alle getäuscht worden sind? Haben wir wirklich sachlich vollkommen un­fähige, inkompetente und so leicht zu täuschende Regierungen und Fachminister hin­ter uns, oder waren einige an der Täuschung beteiligt? Sind einige der Genannten und einige weitere Personen nicht auf der Seite der Republik, sondern auf der anderen Sei­te, nämlich auf der Seite von Eurofighter, gestanden? Genau das hat jetzt einmal ein Untersuchungsausschuss zu klären, genau das haben wir uns vorgenommen zu klä­ren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was war los mit Wolfgang Schüssel? Was war los mit Karl-Heinz Grasser? Was war los mit Martin Bartenstein? Was war los mit Herbert Scheibner? Was war los mit Jörg Haider und was war los mit vielen anderen? Was war mit Norbert Darabos, was war mit Alfred Gusenbauer? – Das werden wir klären, denn anders als im Jahr 2007 verfügen wir heute über Unmengen an Dokumenten und Zeugenaussagen und werden daher in der Lage sein, diese Fragen im Untersuchungsausschuss zu beantworten.

Wir werden klären, wer mit von der Partie war, welche Beamten und welche Regierungs­mitglieder; und wenn wir geklärt haben, wer mit von der Partie war, werden wir über die politische Verantwortung ein letztes und abschließendes Mal reden können.

Jetzt fragen uns natürlich viele: Schadet es nicht der Republik, wenn sich herausstellt, dass möglicherweise Entscheidungsträger der Republik auf der anderen Seite waren und gar nicht getäuscht werden konnten? – Lassen Sie mich das mit einem ganz ordi­nären Banküberfall vergleichen: Wenn der Bankräuber einen Komplizen in der Bank hat, kommt doch im Strafverfahren niemand auf die Idee, zu sagen: Der hat einen Komplizen in der Bank gehabt, deswegen ist die Bank durch den Überfall nicht geschädigt wor-


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