Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 79

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um Upgrades geht, und der zusätzlich noch einen zweiten Flieger als Trainingsflieger, der jetzt an und für sich nachzubeschaffen wäre, benötigt – mit der aktiven Luftraum­überwachung weitergehen soll.

Auch da haben wir eine klare Vorgabe gemacht: Bis Ende Juni dieses Jahres muss der Kommandant der Luftstreitkräfte unter wirtschaftlichen Aspekten beurteilen, wie künftig militärisch effektiv – das ist die Voraussetzung –, aber kostengünstiger, wirtschaftlich ver­tretbar, auch gegenüber dem Steuerzahler, aktive Luftraumüberwachung stattfinden soll. (Abg. Lugar: Heißluftballon!)

Das bedeutet aber auch ganz offen gesagt, dass es durchaus auch eine Entscheidung geben kann, die aus wirtschaftlichen Überlegungen das Ende des Eurofighter ab einem gewissen Zeitpunkt bedeuten könnte. Dieses Ergebnis wird mit Ende Juni vorliegen.

Nun aber zur Beantwortung der einzelnen Fragen im Detail.

Zu den Fragen 1 und 2:

Ich habe am 21. Feber 2017 an den Vorstandsvorsitzenden der Airbus-Gruppe Dr. Tho­mas Enders einen Brief geschrieben und ihn eingeladen, an der weiteren Aufklärungs­arbeit mitzuwirken.

Dr. Thomas Enders hat am 24. Feber 2017 mit einem Schreiben an Herrn Bundes­kanzler Kern reagiert; dieses Schreiben erhielt ich nachrichtlich. In diesem Schreiben wiederholte der Vorstandsvorsitzende die unsachlichen Vorwürfe seines Konzernspre­chers und benannte abermals Dipl.-Kfm. Denker als Ansprechpartner.

Am 28. Feber 2017 informierte ein Vertreter von Eurofighter den Kommandanten der Luftstreitkräfte über das Interesse von Eurofighter an einer ungestörten Weiterführung der betrieblichen und technisch-logistischen Kooperation.

Am 13. März 2017 wendete sich Dipl.-Kfm. Denker direkt per E-Mail an den Leiter der Task Force Eurofighter und an den Präsidenten der Finanzprokuratur und wiederholte lediglich, dass er Ansprechpartner von Airbus ist.

Zur Frage 3:

Dem Verteidigungsressort ist das Ergebnis der Untersuchungen der von Airbus beauf­tragten Kanzlei Clifford Chance durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Wien bekannt. Bekannt ist dem Verteidigungsressort auch, dass Airbus den Status als Opfer im österreichischen Strafverfahren zugesprochen erhielt. Dem Verteidigungsressort ist eine solche aktive Unterstützung der Ermittlungsbehörden nicht bekannt. Nach Kennt­nis des Verteidigungsressorts wurden bis zum heutigen Tage von Airbus und Euro­fighter keine ehemaligen Mitarbeiter zivil- und/oder strafrechtlich zur Verantwortung ge­zogen. Dieses Vorgehen erscheint inkonsequent.

Im Zusammenhang mit der am 16. Februar 2017 eingereichten Strafanzeige des Ver­teidigungsressorts gegen Airbus gibt es bis dato keine inhaltliche substanzielle Stel­lungnahme von Airbus.

Zur Frage 4:

Im Jahr 2013 wurde Dipl.-Kfm. Wolf-Peter Denker von Airbus als sogenannter Vor­standsbeauftragter gegenüber österreichischen Behörden benannt. In einem nachfol­genden Gespräch wurde von diesem gegenüber dem Verteidigungsressort erklärt, dass er betreffend Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit der Beschaffung als An­sprechpartner auf Expertenebene fungiere. In weiterer Folge wurden konkrete Anfra­gen der Taskforce von Dipl.-Kfm. Denker nicht beantwortet. Airbus hat an das Verteidi­gungsressort keine Dokumente übergeben und damit die Aufklärungsarbeit der Task­force nicht unterstützt.

 


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