Wie bereits erwähnt, trat Dipl.-Kfm. Denker gestern per E-Mail an den Leiter der Task Force Eurofighter und den Präsidenten der Finanzprokuratur heran und wiederholte bloß, dass er für Anfragen zur Verfügung stehe.
Zur Frage 5:
Eine diesbezügliche Mitteilung von Airbus oder Eurofighter liegt dem Verteidigungsressort bis dato nicht vor.
Zu den Fragen 6 und 7:
Das bulgarische Verteidigungsministerium trat im März 2017 im Wege eines dort beauftragten Rechtsanwalts an das Verteidigungsressort heran und ersuchte um Erfahrungsaustausch. Soweit der Taskforce bekannt, strengte Bulgarien gegen Airbus ein Schiedsverfahren im Zusammenhang mit behaupteten Korruptionsvorwürfen an, das nunmehr läuft. Dieses steht im Zusammenhang mit der Beschaffung von Hubschraubern der Typen Cougar und Panther in den Jahren 2006 bis 2009 beziehungsweise 2010 und 2011 durch das bulgarische Verteidigungsministerium.
Das Verteidigungsministerium wird nun einen Anwalt beauftragen, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit seinem Gegenüber in Bulgarien in einen Erfahrungsaustausch zu treten. Dieses Informationsangebot wird auch anderen interessierten Amtskollegen erteilt werden.
Zur Frage 8:
Durch die gewählte Vorgangsweise und die nunmehr eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien konnte sichergestellt werden, dass die in der Anzeige aufgeworfenen Verdachtsmomente des Betrugs strafrechtlich nicht mehr verjähren können.
Darüber hinaus wurde durch die konkretisierte Privatbeteiligtenanschlusserklärung der Finanzprokuratur sichergestellt, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Republik Österreich gegen Eurofighter und Airbus nicht verjähren. Ein solch konkretisierter Privatbeteiligtenanschluss unterbricht nach ständiger Judikatur die Verjährung. Das Verteidigungsressort hat somit alles unternommen, um die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche der Republik Österreich gegenüber Airbus und Eurofighter hintanzuhalten.
Zur Frage 9:
Im Rahmen der Task Force Eurofighter werden unter Heranziehung der US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei Skadden auch allfällige Verletzungen der US-amerikanischen Compliance-Bestimmungen geprüft.
Zur Frage 10:
Es laufen derzeit mit zwei Unternehmen, die zum Konzern Airbus gehören, zwei Beschaffungsvorhaben. Diese Beschaffungsvorgänge sind zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und somit der Luftraumüberwachung notwendig. Das betrifft zum einen Ersatzteile und zum anderen ein Triebwerkupdate.
Zur Frage 11:
Abhängig von den Ergebnissen des Strafverfahrens und der Beurteilung des Kommandanten der Luftstreitkräfte über Optionen der zukünftigen Ausrichtung der Luftraumüberwachung wären im Falle des Weiterbetriebes des Eurofighter zwei befristet abgeschlossene Verträge, nämlich über die Wartung der Eurofighter sowie über den Trainingssimulator, zur Aufrechterhaltung im Dezember 2018 und im Mai 2019 zu verlängern.
Zur Frage 12:
Die unter der Leitung des Präsidenten der Finanzprokuratur Dr. Wolfgang Peschorn im Verteidigungsressort eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema Compliance – saubere Be-
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