Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 81

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schaffung wird bis Ende Mai den auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse erarbei­teten umfassenden Maßnahmenkatalog vorlegen.

Zur Frage 13:

Das Verteidigungsressort verfügt derzeit über keine Informationen, dass in laufenden Beschaffungsvorgängen derartige Rüstungslobbyisten tätig sind, ich kann jedoch nicht ausschließen, dass Rüstungslobbyisten verdeckt für Anbieter tätig sind. Wie bereits er­wähnt, sollen im Zuge des Projekts Compliance – saubere Beschaffung entsprechende Maßnahmen zur nachhaltigen Hintanhaltung derartiger Vorgänge, die sich aufseiten des Anbieters abspielen, erarbeitet werden.

Zu den Fragen 15 und 16:

In den letzten zehn Jahren wurden Gegengeschäfte im Zusammenhang mit mehreren Rüstungsbeschaffungen eingefordert. Es handelt sich um ein Update des Transport­hubschraubers AB-212 und die Lebensdauerverlängerung der Panzerabwehrlenkwaffe BILL, Beschaffungen von Mehrzweckfahrzeugen Iveco, Beschaffung im Bereich militä­rischer Flugfunk, Upgrade der Fliegerabwehrlenkwaffen Mistral sowie die Beschaffung des Truppenfunksystems Conrad.

Aktuell läuft eine Ausschreibung S-70 Black Hawk, Avionik-Ersatz. Ein Anbieter hat ein Gegengeschäftsangebot übermittelt, und es wird derzeit geprüft, ob dieses Gegenge­schäftsangebot im Bieterprozess zu berücksichtigen ist.

Mit Wirksamkeit vom 3. März 2017 wurde die Verpflichtung zur Erbringung von Gegen­geschäften im Zusammenhang mit Rüstungsbeschaffungen durch das Verteidigungs­ressort ausgesetzt. Es handelt sich bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitsgrup­pe zum Thema Compliance – saubere Beschaffung, wie bereits zur Frage 7 ausgeführt, um eine vorläufige Maßnahme.

Zur Frage 17:

Es gibt dazu Hinweise, die bei der Erstellung der Sachverhaltsdarstellung berücksich­tigt wurden, die sich insbesondere aus dem bekannten Vector-Netzwerk samt der da­zugehörigen Broker- und Subbroker-Strukturen ergeben. Es besteht der Verdacht, dass dieses Netzwerk von Eurofighter und Airbus aus gesteuert wurde.

Konkret finden sich die diesbezüglichen Ausführungen in den Sachverhaltsdarstellun­gen in den Randziffern 200 bis 205. So lautet Randziffer 203 wörtlich:

Damit wird der Verdacht begründet, dass von damaligen Entscheidungsträgern und füh­renden Mitarbeitern von Eurofighter und Airbus eine unternehmensähnliche Verbindung geschaffen wurde, welche dazu dienen sollte, wiederkehrende strafbare Handlungen zu setzen, um sich zu bereichern und anderen Personen eines Berater- und Interes­sennetzwerks Vermögensvorteile zu verschaffen, welchen keine adäquate Gegenleis­tung gegenüberstand. – Zitatende.

Hiedurch wird der Verdacht der Begehung des Verbrechens der kriminellen Organisa­tion gemäß § 278a StGB geäußert. Darüber hinaus wird diesen Hinweisen bereits seit Längerem auch von der Staatsanwaltschaft Wien nachgegangen, die dem Verdacht nach­geht, dass die von EADS Deutschland bezahlten Gelder an Vector aus dem Unterneh­men geschleust wurden und Korruptionszwecken dienen sollten.

Selbstverständlich wurden und werden sämtliche Hinweise, welche der Taskforce in die­sem Zusammenhang zur Kenntnis gelangen, an die zuständige Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Die Taskforce wird auch in Zukunft diesen Hinweisen nachgehen und dadurch die Ermittlungsbehörden unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.41

 


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