Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll170. Sitzung / Seite 5

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Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­sekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


14.47.10

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister, Sie haben mich gestern zu sich gebeten und mir mitgeteilt, dass es heute einen Frist­setzungsantrag zu einer Regierungsvorlage betreffend das Spekulationsverbot geben würde.

Das Spekulationsverbot ist aber eine Materie, die erst mit 2018 in Kraft treten soll, also gar so große Eile hat diese Materie nicht. Daher stellt sich die Frage: Warum gibt es diesen Fristsetzungsantrag? – Und die Antwort ist ganz einfach: Es gibt eine Änderung des Haushaltsrechts im Zusammenhang mit dem Spekulationsverbot, aber Sie wollen Ihr Hobby, das Sie in den letzten Wochen und Monaten betrieben haben, mit aller Ge­walt in diesem Haus umsetzen. Es ist ja schon verwunderlich, dass Sie mir mitgeteilt haben, dass es einen Fristsetzungsantrag geben wird, und nicht die Abgeordneten die­ses Hauses.

Worum geht es? – Es geht ganz einfach darum, dass eine gravierende Änderung des Haushaltsrechts stattfinden soll, wonach der Bundesfinanzrahmen, also die mittelfristi­ge Finanzplanung einschließlich der Festlegung der budgetpolitischen Strategie, vom Frühjahr auf den Herbst verschoben werden soll. Und dagegen gibt es aus meiner Sicht eine ganze Reihe gravierender Einwendungen, die in dieser Form eine Verschie­bung nicht rechtfertigen.

Herr Finanzminister, nehmen wir einmal Ihre Begründungen her, die Sie vorgetragen ha­ben. Eine der Begründungen lautet: Es führt zu einer Vereinfachung der Budgetplanung und des Budgetprozesses in diesem Hause. – Also darüber, wie wir diese Prozesse in diesem Haus abwickeln sollen, sollten, glaube ich, wir in diesem Hause uns Sorgen ma­chen.

Das zweite Argument, das Sie vorgebracht haben, ist, dass es üblich geworden ist, dass die mittelfristige Finanzplanung vom Frühjahr jedes Mal im Herbst wieder geän­dert werden muss. – Ja, das ist eine Schwäche, zugegebenermaßen, aber diese Schwä­che rechtfertigt noch lange nicht eine Verschiebung vom Frühjahr in den Herbst.

Warum nicht? – Das Ziel bei der Schaffung des neuen Haushaltsrechts war es eben, einen zweistufigen Budgetprozess zu schaffen. Im Frühjahr legen wir die mittelfristigen Finanzrahmen fest, die Ausgabenobergrenzen, definieren aber auch die budgetpoliti­schen Prioritäten, die Ziele und Strategien, und im Herbst setzen wir dann diese Priori­täten mit ganz spezifischen Maßnahmen um.

Lesen wir einmal nach, was der damalige Sektionschef Steger gemeinsam mit seinem Stellvertreter in einem Kommentar zu dieser mittelfristigen Finanzplanung geschrieben hat: „Damit wird der Strategiebericht gemeinsam mit dem Bundesfinanzrahmengesetz zu einer der wesentlichsten Budgetunterlagen, die für die politische Diskussion über das Budget und die Budgetplanung von zentraler Bedeutung sein werden.“

Ja, das ist auch so. Wenn aber jetzt der Budgetierungsprozess vom Frühjahr mit dem Budgetierungsprozess für das Folgejahr im Herbst zusammengelegt wird, dann ist die Gefahr natürlich groß, dass diese Strategie- und Zieldebatte völlig untergeht, denn da wer­den wir zugepflastert mit Informationen, die Tausende von Seiten umfassen, die un­übersichtlich sind und bei denen wir schlicht und einfach nicht die Zeit dafür haben, um all das, was dann im Herbst vorgelegt werden soll, ausführlich diskutieren zu können.

Es geht meines Erachtens darum, dass man diesen Prozess, so, wie er ist, beibehalten soll, dass aber diese Schwäche, Herr Minister, die Sie erwähnt haben, nämlich dass


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