Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll170. Sitzung / Seite 4

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Ausschuss für Konsumentenschutz:

Antrag 2055/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Reparieren statt Wegwerfen

Antrag 2056/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend geplante Abschaffung der verpflichtenden Papierrechnung

Rechnungshofausschuss:

Antrag 2053/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend der Durchführung einer Sonderprüfung des Rechnungshofes gemäß § 99 Abs. 1 GOG bezüglich der Arbeiterkammer Tirol

Tourismusausschuss:

Antrag 2061/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Umsetzung der beschlossenen Qualitätspartnerschaft für heimische Gastrono­miebetriebe“

Unterrichtsausschuss:

Antrag 2057/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend einen Chancenindex zur Schulfinanzierung

Antrag 2058/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule

Verfassungsausschuss:

Antrag 2060/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen be­treffend einer neuen Organisationsform für den Österreichischen Rundfunk

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14.46.06Fristsetzungsantrag

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich teile mit, dass die Abgeordneten Dr. Lopatka und Mag. Schieder beantragt haben, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsge­setz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, 1514 der Beilagen, eine Frist bis 28. März 2017 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren. Diese kurze Debatte wird sogleich stattfinden.

Die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag wird nach Schluss die­ser Debatte erfolgen.

Kurze Debatte über den Fristsetzungsantrag

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Red­ner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung 10 Mi­nuten Redezeit zukommen.

 


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