Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll170. Sitzung / Seite 8

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ben, davon überzeugen, dass wir in zwei Tagen, am 16. März, vielleicht doch eine Sit­zung des Budgetausschusses machen.

Das Ansinnen ist nicht neu, sondern seit vielen Wochen bekannt. (Abg. Brosz: Aber nicht eingebracht!) Worum geht es da im Detail? – Ja, es geht um die Frage des Haus­haltsrechts. Kollege Rossmann hat vollkommen recht: Wir haben damals, als wir das in zwei Stufen über viele Jahre verhandelt haben, auch gleich ins Gesetz hineingeschrie­ben, dass wir das evaluieren wollen. Nach fünf Jahren soll das evaluiert werden, und wir befinden uns jetzt gerade in diesem Evaluierungsprozess.

Es gibt unabhängig davon, glaube ich, in allen Fraktionen bereits Erfahrungen mit dem neuen Haushaltsrecht. Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber – also bei uns je­denfalls, was ich weiß, aber in allen Fraktionen –, welcher Teil einem besser gefällt, welcher Teil einem weniger gut gefällt, wo man Verbesserungsbedarf sieht, wo man Än­derungsmöglichkeiten sieht. Bei diesen vielen Vorschlägen, die es gibt, hat auch Kol­lege Rossmann gute Ideen, wie man das noch besser machen kann. Wir haben diese Ideen ja schon öfters auch im Ausschuss gehört, es gab auch Diskussionen darüber. Und es gibt auch die Idee, die mittelfristige und die jährliche Planung zusammenzule­gen.

Ich halte das jetzige System für gut. Es gibt aber auch Systeme, in denen man das auf einmal macht, und die sind deswegen auch nicht per se schlecht. Die Einwände, die nicht zu Unrecht erhoben wurden, waren: Jetzt haben wir diese Evaluierung, also war­ten wir doch die Ergebnisse der Evaluierung ab, bevor wir größere Änderungen im Haus­haltsrecht machen. – Dem kann ich etwas abgewinnen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Deswegen haben wir auch am Rande des Haushaltsrechtsbeirats gesagt: Dann könn­ten wir das durchaus für das eine Jahr ändern. Kollege Rossmann hat ja gesagt, dass es aufgrund des neuen Regierungsprogramms technisch gar nicht möglich ist, jetzt in wenigen Wochen die budgetäre Unterlegung von Maßnahmen festzulegen, die erst in den Monaten danach verhandelt werden.

Machen wir das im Herbst! – Das steht ja auch im Regierungsprogramm so drin. Ma­chen wir, sage ich einmal, eine einmalige gesetzliche Regelung, dass wir das BFRG heuer quasi erst im Herbst haben! Schauen wir uns die Debatte an, in der wir darüber gesprochen haben, wie wir trotzdem eine Debatte über die Budgetpolitik anhand des Stabilitätsberichts, der relativ zeitgleich mit dem Bundesfinanzrahmen nach Brüssel ab­gegeben wird, führen können! Schauen wir, ob wir diese Debatte auch so führen können und ob das dann im Gesamten Sinn macht oder nicht, machen wir so etwas wie einen Probelauf!

Das steht nach wie vor zur Diskussion. Das wollen wir im Rahmen des Budgetaus­schusses in zwei Tagen diskutieren. An und für sich, glaube ich, wollen alle hier im Haus den Weg, den wir in den letzten Jahren beim Haushaltsrecht gegangen sind, nämlich möglichst einen Konsens zu haben, im Prinzip nicht verlassen. Ich hoffe dann auf Konsensfähigkeit. Konsens kommt immer von allen, da bekommt nicht jeder alles, was er will, sondern wir müssen uns gemeinsam auf ein Prozedere einigen, wie das Budget erstellt wird, wie das im Haus behandelt wird, welche Berichte die Regierung zu welchen Zeitpunkten legen muss. Darauf müssen wir uns einigen. Und wir müssen uns im Zuge des Evaluierungsprozesses anschauen: Wie hat das heurige Jahr funktioniert? Hat das Sinn gemacht oder nicht? Was gibt es sonst für Änderungen und Verbesserun­gen im Haushaltsrecht?

Ende dieses Jahres, Anfang des nächsten Jahres können wir uns das genau anschau­en, können wird das im Haushaltsrechtsbeirat, im Budgetausschuss, unter den Budget­sprechern debattieren. Dadurch können wir das sehr, sehr gute neue Haushaltsrecht,


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