das wir, glaube ich, in Österreich haben, noch einmal weiter verbessern, und zwar möglichst im Konsensprinzip.
Insofern unterstützen wir den Fristsetzungsantrag und stehen auch offen zur Verfügung, um diesen Ablauf einmalig für heuer zu ändern und dann zu schauen, ob das ein Dauerzustand werden sollte und was man sonst am Haushaltsrecht noch ändern sollte. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.03
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.
15.03
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer! Wir diskutieren heute den Fristsetzungsantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz und andere Gesetze geändert werden. Damit soll eine Frist bis 28. März 2017 gesetzt werden, sodass wir das im nächsten Plenum beschließen können.
Warum wollen wir diese Änderungen? – Kollege Rossmann hat das schon breit ausgeführt: Es geht einerseits um das Spekulationsverbot, andererseits auch um die Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes.
Was spricht dafür, dass wir das Bundesfinanzrahmengesetz und das Bundesfinanzgesetz in einem diskutieren und miteinander beschließen? – Das Bundesfinanzrahmengesetz wird im Frühling immer als einer von vielen Brocken im Budgetausschuss diskutiert, es wird kaum wahrgenommen und abgestimmt. Genau dieser Vierjahresplan ist aber eigentlich das Essenzielle, das uns als Abgeordnete besonders interessieren muss. Im Herbst haben wir eine breite Diskussion über das Bundesbudget. Wenn man das Bundesfinanzrahmengesetz dabei miteinschließt, haben wir Abgeordnete die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Ressortminister dessen langfristige Planung zu diskutieren, zu diskutieren, wie das langfristig in dem Plan unterzubringen ist.
Wir haben aber auch schon andere Vorteile gehört, wie zum Beispiel, dass es eine maßgebliche Vereinfachung sowohl im parlamentarischen als auch im legistischen Ablauf gibt, da nicht wieder so viele Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch in der Verwaltung kommt es zu Vereinfachungen.
Die unionsrechtlichen Vorschriften werden eingehalten, und wir können auch im Frühling das, was wir nach Brüssel melden müssen, durchführen.
Meine Damen und Herren! Die Information über den mittelfristigen Plan ist sehr wichtig. Ich denke mir, wenn wir diese gemeinsam mit einer Budgetwoche, gemeinsam mit einem zwei-, dreitägigen Plenum durchführen, dann geht die Information über die vierjährige Planung wesentlich tiefer und bekommt wesentlich mehr Öffentlichkeit – daher auch dieser Fristsetzungsantrag.
Warum es diesen Fristsetzungsantrag gibt? – Ja, wir haben eine Tradition – den sogenannten Umlaufbeschluss –, dass die Tagesordnung einstimmig festgelegt wird, also von allen Fraktionen unterschrieben wird. Das heißt, dass ein Sprecher einer Partei eine Tagesordnung oder einen ganzen Ausschuss blockieren kann. Es gibt jedoch in der Geschäftsordnung die Möglichkeit des Fristsetzungsantrags, damit der Nationalrat sagen kann: Ja, wir wollen über dieses Thema diskutieren, wir stellen uns dieser Diskussion. (Abg. Loacker: Stellt sich der Minister auch der Diskussion? – Abg. Lugar: Der Minister sagt aber nichts dazu!) Die heutige Debatte zeigt schon, dass wir uns der Diskussion zu stellen haben. Die unterschiedlichen Meinungen sind teilweise schon da. Das wird auch im Budgetausschuss entsprechend diskutiert werden können, und so können wir auch zu einem Ergebnis darüber kommen, wie die Mehrheit in diesem Hause zu diesem Thema steht.
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