Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll170. Sitzung / Seite 9

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das wir, glaube ich, in Österreich haben, noch einmal weiter verbessern, und zwar mög­lichst im Konsensprinzip.

Insofern unterstützen wir den Fristsetzungsantrag und stehen auch offen zur Verfü­gung, um diesen Ablauf einmalig für heuer zu ändern und dann zu schauen, ob das ein Dauerzustand werden sollte und was man sonst am Haushaltsrecht noch ändern soll­te. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.03


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


15.03.33

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer! Wir dis­kutieren heute den Fristsetzungsantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­deshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz und andere Gesetze geän­dert werden. Damit soll eine Frist bis 28. März 2017 gesetzt werden, sodass wir das im nächsten Plenum beschließen können.

Warum wollen wir diese Änderungen? – Kollege Rossmann hat das schon breit ausge­führt: Es geht einerseits um das Spekulationsverbot, andererseits auch um die Ände­rung des Bundesfinanzrahmengesetzes.

Was spricht dafür, dass wir das Bundesfinanzrahmengesetz und das Bundesfinanzge­setz in einem diskutieren und miteinander beschließen? – Das Bundesfinanzrahmen­gesetz wird im Frühling immer als einer von vielen Brocken im Budgetausschuss dis­kutiert, es wird kaum wahrgenommen und abgestimmt. Genau dieser Vierjahresplan ist aber eigentlich das Essenzielle, das uns als Abgeordnete besonders interessieren muss. Im Herbst haben wir eine breite Diskussion über das Bundesbudget. Wenn man das Bundesfinanzrahmengesetz dabei miteinschließt, haben wir Abgeordnete die Möglich­keit, mit dem jeweiligen Ressortminister dessen langfristige Planung zu diskutieren, zu diskutieren, wie das langfristig in dem Plan unterzubringen ist.

Wir haben aber auch schon andere Vorteile gehört, wie zum Beispiel, dass es eine maß­gebliche Vereinfachung sowohl im parlamentarischen als auch im legistischen Ablauf gibt, da nicht wieder so viele Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch in der Verwaltung kommt es zu Vereinfachungen.

Die unionsrechtlichen Vorschriften werden eingehalten, und wir können auch im Früh­ling das, was wir nach Brüssel melden müssen, durchführen.

Meine Damen und Herren! Die Information über den mittelfristigen Plan ist sehr wichtig. Ich denke mir, wenn wir diese gemeinsam mit einer Budgetwoche, gemeinsam mit ei­nem zwei-, dreitägigen Plenum durchführen, dann geht die Information über die vier­jährige Planung wesentlich tiefer und bekommt wesentlich mehr Öffentlichkeit – daher auch dieser Fristsetzungsantrag.

Warum es diesen Fristsetzungsantrag gibt? – Ja, wir haben eine Tradition – den soge­nannten Umlaufbeschluss –, dass die Tagesordnung einstimmig festgelegt wird, also von allen Fraktionen unterschrieben wird. Das heißt, dass ein Sprecher einer Partei eine Tagesordnung oder einen ganzen Ausschuss blockieren kann. Es gibt jedoch in der Ge­schäftsordnung die Möglichkeit des Fristsetzungsantrags, damit der Nationalrat sagen kann: Ja, wir wollen über dieses Thema diskutieren, wir stellen uns dieser Diskussion. (Abg. Loacker: Stellt sich der Minister auch der Diskussion? – Abg. Lugar: Der Minis­ter sagt aber nichts dazu!) Die heutige Debatte zeigt schon, dass wir uns der Diskus­sion zu stellen haben. Die unterschiedlichen Meinungen sind teilweise schon da. Das wird auch im Budgetausschuss entsprechend diskutiert werden können, und so können wir auch zu einem Ergebnis darüber kommen, wie die Mehrheit in diesem Hause zu die­sem Thema steht.

 


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