Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 38

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tuationen vorliegen. Niemand weiß, wenn er betroffen ist, welche Rechtssituation auf ihn zutrifft. Auch die Rechtsprechung ist sehr unterschiedlich; ich habe das einmal an­hand eines Katalogs dargestellt. Bis zum OGH gibt es unterschiedliche juristische Mei­nungen der Richter, welche Miete, welcher Zuschlag zulässig ist.

Frau Kollegin Glawischnig hat es ja schon gesagt: Im Regierungsprogramm 2013 ist Wohnen ein wesentlicher Punkt. Einige Dinge sind ja bereits umgesetzt – die WGG-Reform, die Normenfrage, die Erhaltungsfrage bei den Thermen, Eigentumsfragen –, im Regierungsprogramm ist aber neben verschiedenen einzelnen Reformpunkten auch das Ziel der „Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts“ genannt, und das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn Österreich ist ein Land der Mieter.

In Österreich sind – im Gegensatz zu anderen Ländern wie zum Beispiel den USA, Spa­nien oder Großbritannien, in denen durch Immobilienkrisen nicht leistbare Wohnungen das Bild prägen – 42 Prozent Mieter. Wohnen ist ein Grundbedürfnis (Beifall bei der SPÖ), und der Staat hat die Aufgabe, für dessen Deckung zu sorgen, und er trägt auch die Verantwortung dafür, dass sich das Wohnen in einem leistbaren Rahmen bewegt. Sechs von zehn Mietern wohnen in Gemeinde- oder Genossenschaftswohnungen.

In den letzten fünf Jahren sind die Mieten von Gemeinde- und Genossenschaftswoh­nungen um 11,6 Prozent beziehungsweise 12,4 Prozent gestiegen, jene von privaten Mietwohnungen hingegen um fast doppelt so viel, nämlich um fast 25 Prozent; die In­flation hat 11 Prozent betragen. Das heißt, obwohl wir eine relativ hohe Neubauleis­tung, einen relativ hohen Anteil an gefördertem Neubau und im Vergleich mit anderen Ländern vergleichsweise günstige Mieten haben, haben wir massive Probleme mit der Leistbarkeit. Das hängt auch damit zusammen, dass die Überprüfbarkeit der Zuschläge und Abschläge aufgrund der vielen Befristungen nicht immer gegeben ist und die An­sprüche daher sehr schwer durchzusetzen sind.

Bei allen Neubauwohnungen – unter Neubauwohnungen verstehen wir jene Wohnun­gen, die nach 1945 gebaut worden sind –, die nicht gefördert sind und keinen Regelun­gen unterliegen, also jenen im privaten Bereich, ist die Kostensteigerung enorm, und diese gilt es abzufedern. Offen gesagt, wenn wir vom Mietrecht sprechen, so sprechen wir von circa 220 000 Wohnungen, die noch preisgeregelt sind, im Gegensatz zu 3,8 Mil­lionen Hauptwohnsitzen, bei denen das nicht der Fall ist. Diese Preisregelungen betref­fen Wohnungen in Altbauten, also jene, die vor 1945 gebaut worden sind; diese wer­den immer weniger. All jene Wohnungen, die nachher gebaut worden sind und nicht ge­fördert sind, befinden sich im ungeregelten Bereich, und dieser wächst enorm.

Daher ist unsere Forderung nach einem einheitlichen Mietrecht berechtigt. Wir haben einen wirklich fundierten Vorschlag auf den Tisch gelegt; dieser war Verhandlungs­grundlage. Er hat keine Mehrheit gefunden, und es sind dann einzelne Punkte weiter verhandelt worden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen haben wir ja im Vorjahr vor­gestellt. Es war der kleinste gemeinsame Nenner: Transparenzregelungen, Entschär­fung der Befristungsproblematik, eine punktgenaue Betriebskostenabrechnung, Erhal­tungspflicht, Verbesserung der Situation bei Einfamilienhäusern. Letztendlich haben aber doch auch mächtige Einzelinteressen beim Koalitionspartner dieses Verhandlungser­gebnis zu Fall gebracht.

Die jüngste Initiative von Bundesminister Drozda ist sehr zu begrüßen. Es geht um vie­le Sofortmaßnahmen, die gleich umgesetzt werden könnten, etwa betreffend Mietver­tragsgebühren, Baulandmobilisierung oder Maklergebühren, die sind schon angespro­chen worden – diese wären überhaupt budgetneutral –, und eine entsprechende Rege­lung würde sehr vielen Menschen helfen, besser über die Runden zu kommen.

Abseits dieser Einzelmaßnahmen, die zwar viele Verbesserungen bringen würden, ist ein einheitliches Mietrecht trotzdem ein Gebot der Stunde. Dadurch würde wieder ein


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