Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 65

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Stichwort Wahlfreiheit – bei einer Bank, die bei diesem System mitmacht, oder weiter­hin beim Notar vornehmen.

Die Notare kommen uns in diesem Punkt entgegen, denn so eine Gründung wird zu­künftig nur mehr 50 € kosten. Das ist sehr wenig für diese Leistung, aber ein Entgegen­kommen, vor allem für junge Unternehmer. (Abg. Steinbichler: Aber begeistert sind sie nicht, die Notare! Oder kennt ihr keine Notare?!)

Die entsprechende Errichtungserklärung können wir zukünftig mit Handysignatur zeich­nen. Die Identitätsfeststellung – und das ist ein ganz wichtiger Punkt aufgrund aller Not­wendigkeiten, die es in Bezug auf Geldwäsche und Sozialbetrug gibt – muss sowohl beim Notar als auch bei der Bank weiterhin durch persönliche Anwesenheit vorgenommen werden, und auch die Musterzeichnungserklärung muss persönlich unterschrieben wer­den. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Erst dann, wenn die Übertragung der persönlichen Identität in eine elektronische Identität sicher genug ist – egal ob mit bio­metrischen Daten oder was immer uns die Zukunft bringen wird –, kann man diesen Pro­zess möglicherweise zur Gänze ändern.

Wir haben daher einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Evaluierung zum In­halt hat. Mittels Sunset Legislation, die im Deregulierungsgrundsätzegesetz vorgesehen ist, soll eben genau das gemacht werden – es soll evaluiert werden, um in drei Jahren zu sagen: Es ist ein taugliches Modell, wir bauen es aus!, oder: Es ist kein taugliches Modell, weil die Rechtssicherheit vielleicht nicht entsprechend gegeben ist. Dann stel­len wir es automatisch wieder ein – oder, wenn es gut ist, entwickeln wir es im Rahmen dieser Möglichkeiten weiter.

Wir haben auch mittels Entschließungsantrag das Justizministerium dazu aufgefordert, die Direkteintragung von Firmengründungen ins Firmenbuch durch Notare zu ermögli­chen. Wir wollen die Möglichkeit, dass Notare im Rahmen ihrer Tätigkeiten direkt ein­tragen können, schaffen, um die Gerichte, die Rechtspfleger zu entlasten. Das Bundes­ministerium für Finanzen wird ersucht, möglichst schnell die Vergabe der sogenannten UID-Nummern – Sie kennen das alle – auf elektronischem Weg zu ermöglichen und die Prüfung der Unternehmen schneller vorzunehmen.

Das alles soll noch im Laufe dieses Jahres geschehen. Das heißt, wir haben die Wirk­samkeit dieses Gesetzes mit 1. Jänner 2018 angesetzt, damit genau die Maßnahmen, die wir uns im Ausschuss noch überlegt und vorgeschlagen haben, auch zeitgerecht um­gesetzt werden können und damit dann unter einem ein sicheres Paket umgesetzt wird.

Wahlfreiheit: Es gibt zwei Möglichkeiten, mit Zusatzleistung der Notare, denn sie prüfen gleichzeitig auch den Firmenwortlaut.

Ich denke, es ist einen Versuch wert, im Sinne der Digitalisierung, für unsere Bürge­rinnen und Bürger, für die Unternehmer, hier weiter Fahrt aufzunehmen und vor allem die Modernität noch weiter in unser tägliches Leben einzubinden. – Danke vielmals. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.03


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


11.03.39

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Natürlich begrüßen wir jeden Schritt der Entbüro­kratisierung und Deregulierung, sei er auch noch so klein. Ein paar kleine Maßnahmen sind vorgeschlagen, die wir auch unterstützen werden. Man darf aber schon festhalten: Besonders weit geht diese Deregulierung nicht, da hätte man sich durchaus mehr ein­fallen lassen können, aber wir nehmen das jetzt als Anfangsschritt auf.

 


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