Jetzt zu dem Grundsatz betreffend Gold Plating, der irgendwie besagt, Österreich dürfe ja keine EU-Richtlinien übererfüllen: EU-Richtlinien sind ein Minimalkompromiss, ein Mindeststandard, der für alle EU-Länder gilt. Wenn wir sagen, Österreich dürfe kein Gold Plating machen, dann sagen wir damit, wir wollen in der EU maximal Durchschnitt sein – maximal Durchschnitt! Wir Grüne wollen das nicht. Wir Grüne wollen, dass Österreich in vielen Bereichen im Spitzenfeld der Europäischen Union liegt. (Beifall bei den Grünen.)
Ich nehme zwei Bereiche heraus: Ich glaube, wir alle sind froh darüber, dass es in Österreich so viele Biolandwirte gibt. – Das wäre nicht so, wenn wir sagen, wir wollen maximal Durchschnitt sein, dann lägen wir da nicht im Spitzenfeld. Das Gleiche gilt für die Energiewende: Wenn wir sagen, wir wollen maximal Durchschnitt sein – wir nähern uns jetzt wieder dem Durchschnitt an, weil nicht gehandelt wird –, wenn wir sagen, wir wollen keinen Ökostromausbau, wenn wir sagen, wir wollen hinsichtlich Klimaschutz nicht vorangehen, dann ist diese Regelung betreffend Gold Plating auch für unsere Wirtschaft und für den Standort ein Schuss ins eigene Knie, denn das ist die Chance für den österreichischen Standard. (Beifall bei den Grünen.)
Viele dieser Regelungen sind unnötig, einige Grundsätze verstehe ich gar nicht, und ich denke, wenn es Dinge gibt, die man einfacher lösen könnte – da gibt es viele, ich denke zum Beispiel an die Gewerbeordnung (Abg. Kassegger: Bringen ja nichts zusammen!) –, dann machen wir das doch bitte einfach! Gehen wir die Probleme und die Themen an, die für die Bürgerinnen und Bürger wirklich relevant sind! Das sind Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt, für Unternehmerinnen und für Unternehmer, das ist die Energiewende. Gehen wir das doch endlich an, anstatt hier Scheinaktivitäten zu beschließen! (Beifall bei den Grünen.)
10.58
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker zu Wort. – Bitte.
10.58
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Goethe sagte einst: „Erfolg hat drei Buchstaben: TUN“ (Zwischenruf des Abg. Steinbichler) – um zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft zu gründen, eine Geschäftsidee zum Erfolg zu führen oder den Bürokratieabbau voranzutreiben und konkret umzusetzen, was hier heute unser Thema ist.
Frau Kollegin Brunner, gesetzgeberische Scheinmaßnahmen sehe ich nicht, denn wir tun etwas. Es entfallen zum Beispiel konkret die Auflagepflichten für Gesetze, die Sie mittlerweile digital jederzeit abrufen können, in den Betrieben. Das ist keine Scheinmaßnahme, das ist konkretes Tun für unsere Unternehmer in Österreich, Frau Kollegin. (Zwischenruf bei den Grünen.) Das ist auch ein Teil der Regelungen, die heute umgesetzt werden. Also: Wir tun etwas. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Lassen Sie mich, weil ich dieses Gesetzesvorhaben sehr lange begleitet habe, zum Thema der vereinfachten Gründung von Ein-Personen-GmbHs kommen! Wir haben eine Gesetzesvorlage, mit der uns heute eine von vielen Stakeholdern gemeinsam entwickelte sogenannte Bankenlösung zur Beschlussfassung vorliegt. Die Gründe dafür sind: einfacher gründen, digitalisiert gründen, verbilligt und beschleunigt gründen. Wir wollen natürlich auch bezüglich der Gründung von Unternehmungen im internationalen Ranking ins Spitzenfeld kommen.
Konkret heißt das: Die Notariatspflicht bei Gründung einer Ein-Personen-GmbH mit einer Mustersatzung – das heißt ganz konkret mit einer fixen, vorgegebenen GmbH-Gründungsmöglichkeit – entfällt zukünftig. Sie können diese Gründung zukünftig entweder –
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