Teil der Debatte ist auch dieses großartige Deregulierungsgrundsätzegesetz – Kollegin Brunner hat schon darauf Bezug genommen. Man kann es bestenfalls als Scherz zur Kenntnis nehmen, wenn da drinsteht: „Anlässlich der geplanten Erlassung von Bundesgesetzen ist zu prüfen, ob die zu erlassenden Bestimmungen notwendig und zeitgemäß sind“. – Offensichtlich gibt es also Leute, die davon ausgehen, dass wir hier Gesetze beschließen, die nicht notwendig und nicht zeitgemäß sind.
Es steht weiter im Gesetz: „Es ist sicherzustellen, dass [...] der bürokratische Aufwand sowie die finanziellen Auswirkungen“ für die Betroffenen „gerechtfertigt und adäquat sind“. – Aha, es gibt also Gesetze mit finanziellen Auswirkungen für die Bürger, die nicht adäquat sind, sonst müsste man es ja da nicht hineinschreiben.
Und ganz großartig: „Bei [...] der Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union ist darauf zu achten“, dass diese „nicht ohne Grund übererfüllt werden“. – Also, Kollegin Brunner, man darf es schon übererfüllen, aber halt „nicht ohne Grund“.
Es scheint in den Regierungsreihen Leute zu geben, die den Verdacht haben, dass wir ohne Grund Gold Plating betreiben, und deswegen beschließen Sie jetzt ein Gesetz – und das ist nicht einmal verbindlich, denn man kann jederzeit, wann immer man Lust hat, wieder gegen dieses Deregulierungsgrundsätzegesetz verstoßen. Es ist also so, wie es Kollege Matznetter im Fernsehen gesagt hat: wie ein Neujahrsvorsatz des Durchschnittsösterreichers, und der ist ja meistens spätestens am 7. Januar vergessen und über Bord geworfen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Genau das befürchten wir hier auch, daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend notwendige und zeitgemäße Deregulierungsgrundsätzegesetze
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der geplanten Vorlage von Deregulierungsgrundsätzegesetzesvorschlägen darauf zu achten, ob diese notwendig und zeitgemäß sind und ob die angestrebten Wirkungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden könnten.“
*****
(Beifall bei den NEOS.)
11.06
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordneten Loacker eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend notwendige und zeitgemäße Deregulierungsgrundsätzegesetze
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulierung (Deregulierungsgrundsätzegesetz) (1570 d.B.) – TOP 2
Das Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulierung (Deregulierungsgrundsätzegesetz) sieht in § 1 Abs 1 vor, dass anlässlich der geplanten Erlassung von Bundes-
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