Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 76

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Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Matznetter! Sie wissen, dass es nicht meine Aufgabe und mir sogar nicht erlaubt ist, mich inhaltlich in die Debatte einzumi­schen. Meine Aufgabe ist hier, die Sitzung ordnungsgemäß abzuwickeln.

In diesem Sinne stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Mag. Stefan soeben eingebracht hat, ausreichend unterstützt ist und somit mit in Ver­handlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, MMMag. Dr. Kassegger und weiterer Abgeordneter be­treffend rasche Anwendung des Deregulierungsgrundsätzegesetzes auf brisante Pro­bleme Österreichs

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulie­rung (Deregulierungsgrundsätzegesetz) (1570 d.B.) (Top 2)

Im § 1 (1) des Deregulierungsgrundsätzegesetzes wird von der „geplanten Erlassung von Bundesgesetzen“ gesprochen. Gemäß § 3 Deregulierungsgrundsätzegesetz sind mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich die Bundesregierung und ihre Mitglieder betraut. Die Mitglieder der Regierung werden auch beauftragt festzustellen, ob diese Gesetze notwendig und zeitgemäß sind, und ob die angestrebte Wirkung nicht auch auf andere Weise erreicht werden könne. Sofern diese Wirkung nicht eintrete oder durch neue gesellschaftliche Gegebenheiten, neue politi­sche, soziale und sicherheitspolitische Realitäten außer Kraft gesetzt würden, müssten Gesetze „in angemessenen Zeitabständen“ evaluiert (Absatz 5) werden.

Jede Gesetzesänderung, die den Steuerzahler be- oder entlastet, muss die Sicherheit in allen Lebenslagen gewährleisten. Sei es in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Si­cherheit oder im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Teile der Bundesregierung geben vor erkannt zu haben, dass gesellschaftlich negative Änderungen gesetzlich zu stoppen oder neu zu regeln sind. Folgende FPÖ-Vorschläge wurden konkret angesprochen, wobei bei deren Realisierung im Wege allfälliger Re­gierungsvorlagen der daraus resultierende bürokratische Aufwand im Sinne des § 1 (2) Deregulierungsgrundsätzegesetz, sowie die finanziellen Auswirkungen adäquat sein soll­ten:

1. Kopftuchverbot öffentlicher Dienst

FPÖ; Kurier Online: 06.04.2016

FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer sprach sich für ein Burka- und Kopftuchverbot aus „"Die Burka ist für mich ein Symbol der Unterdrückung der Frau und das Kopftuch ebenso." Die Verbote sollten "im öffentlichen Raum" gelten.“ Des weite­ren berichtet der Kurier, dass diese Forderung von der FPÖ schon seit 2006 bestehe „Die Position ist freilich nicht neu. Die Blauen fordern schon seit Jahren ein Kopftuch­verbot. Heinz-Christian Strache hat schon 2006, als er noch Wiener FP-Chef war, ein solches gefordert. 2007, als Strache bereits Bundesparteichef war, erläuterte er, das Kopftuchverbot sei einerseits zum Schutz der österreichischen Kultur und andererseits zur "Befreiung jener Mädchen, die von ihren archaischen Kulturen gezwungen sind, ein Kopftuch zu tragen", notwendig. Im öffentlichen Dienst, in Schulen oder in Universitä­ten habe das Kopftuch daher nichts verloren. Was jemand in seiner Freizeit tue, bleibe aber jedem unbenommen.“

 


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