Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 77

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Auch ein unselbständiger Antrag wurde am 13.09.2016 diesbezüglich im Nationalrat von Klubobmann Strache mit folgender Entschließung eingebracht: „Die Bundesregie­rung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Ver­bot des Tragens von Kopftüchern als Ausdruck muslimischen Glaubens für öffent­lich Be­dienstete, Studentinnen und Schülerinnen in Amtsgebäuden, Universitäten und Schu­len zum Inhalt hat.“

Zwei selbständige Anträge (23.10.2014 und 25.11.2016) und ein unselbständiger An­trag (13.09.2016) betreffend Vorlage eines Gesetzes, analog der französischen Rege­lung, welches die Gesichtsverschleierung verbietet, und betreffend Kopftuchverbot an Schulen, Universitäten und im öffentlichen Raum wurden von der FPÖ eingebracht, wel­che schließlich von den Regierungsfraktionen aber abgelehnt oder vertagt wurden.

Minister Kurz hat die FPÖ-Vorschläge aufgenommen, sie als positiv bewertet und drängt auf die Umsetzung.

DiePresse Online 06.01.2017: „Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) will den Vor­schlag des Integrationsexperten und Regierungsberaters Heinz Faßmann für ein Kopf­tuch-Verbot im öffentlichen Dienst in das Integrationsgesetz aufnehmen. Dies erklärte Kurz am Freitag. Vor allem für den Schulbereich kann sich Kurz ein solches Kopftuch­verbot vorstellen. "Weil es dort um Vorbildwirkung ein Einflussnahme auf junge Men­schen geht. Österreich ist zwar ein religionsfreundlicher, aber auch ein säkulärer Staat", so Kurz. Kreuze in den Klassenzimmern würden dadurch nicht infrage gestellt.“

2. Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU/EWR-Raum

Dazu hat die FPÖ bisher 7 Anträge eingebracht, welche durch die Regierungsfrak­tionen entweder vertagt oder abgelehnt wurden. Wobei der erste vor mehr als 6 Jahren am 22.12.2010 einbracht wurde.

Auch die EU, darunter auch Ungarn, fand diese Möglichkeit der Anpassung der Fami­lienbeihilfe als einen gangbaren Weg für alle Mitgliedsstaaten und legte in Hinblick auf das Referendum und den Verbleib Großbritanniens in der EU folgende Vereinbarung fest: „Nach Inkrafttreten dieses Beschlusses wird die Kommission Vorschläge zur Än­derung des bestehenden Sekundärrechts der EU vorlegen, und zwar einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, damit die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausfuhr von Leistun­gen für Kinder in einen anderen als den Mitgliedstaat, in dem der Arbeitnehmer wohnt, die Möglichkeit erhalten, die Höhe dieser Leistungen an den Lebensstandard des Mit­gliedstaats, in dem das Kind wohnt, zu koppeln.“(…)“

Anmerkung: Dieser Beschluss erfolgte beim Europäischen Rat am 18. / 19. Febru-
ar 2016 mit Zustimmung aller 28. Staats- und Regierungschefs

Aus einer Anfragebeantwortung von HBMF Schelling vom 20.02.2017 geht hervor, dass Österreich allein 2015 249 Mio. EURO Familienbeihilfe an im EU/EWR-Raum­le­bende Kinder ausbezahlt hat. Bei Anpassung der Familienleistungen an die durch­schnittlichen Lebenshaltungskosten der einzelnen Mitgliedstaaten würde sich 2015 auf­grund einer Hochrechnung ein Einsparungspotenzial von rund 100 Mio. Euro ergeben.

Diese Vielzahl an eingebrachten FPÖ-Anträge brachte Minister Kurz nun dazu, der Re­alität ins Gesicht zu sehen. Zumindest äußerte er sich medial dazu. Kurier-Online 21.02.2017: „Die Bundesregierung will weniger Familienbeihilfe für Kinder im Ausland zahlen. Dem KURIER liegt die Novelle zur Kürzung der Familienbeihilfe vor, sie soll noch vor Sommer im Parlament beschlossen werden, erklärte dazu Außenminister Se­bastian Kurz: "Wir setzen damit dem Unsinn ein Ende, Familienbeihilfe in voller Höhe zu bezahlen an Kinder, die nicht einmal in Österreich leben.““

3. Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische Staatsbürger erst nach 5 jähriger Einzahlung ins System.

 


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