eine Entlastung von Unternehmern? Sie sind gegen Effizienzsteigerung für die öffentliche Verwaltung, was hier herinnen oft Grundsatz ist, und den Ausbau von E-Government? – Das verstehe ich überhaupt nicht. (Zwischenruf des Abg. Hagen.)
Ich möchte mich auf zwei Punkte beziehen. Erstens: das E-Government. Österreich ist im Ranking im E-Government europaweit sehr weit vorne und sogar weltweit unter den ersten fünf. Was hindert uns daran, es noch weiter zu verbessern? – Wir sind im Zeitalter der Digitalisierung, und wenn jemand auf elektronischem Weg seine Behördenwege erledigen möchte, dann soll ihm das auch möglich sein.
Herr Kollege Stefan, ich glaube nicht, dass mir eine Behörde, wenn ich als Bürgerin einen Brief hinschicke, dann elektronisch zurückschreibt, wenn sie von mir gar nichts Elektronisches hat. Also diese Befürchtungen habe ich nicht. (Abg. Kassegger: Es passiert nur! Es passiert nur!) Den Briefweg wird es dann ja nach wie vor geben, für jene, die in den elektronischen Medien nicht so bewandert sind. Es soll ganz einfach der Schritt zwischen Bürger, Verwaltung, Unternehmer und Behörde ein kürzerer werden.
Wir kennen das auch hinsichtlich der Zustellung, wie lange das oft dauert, bis es funktioniert, und da habe ich, wenn ich das auf elektronischem Wege ermögliche, schon einen Zeitvorteil. Daher ist es eine gute Sache zu sagen, dass alle Unternehmen verpflichtet werden sollen, spätestens mit 1. Jänner 2020 elektronische Zustellstücke entgegennehmen zu müssen, denn einerseits soll es für die Bürger gelten und Verbesserungen ermöglichen, aber andererseits auch für die Unternehmen.
Wenn ich die öffentliche Verwaltung und die Gerichte betrachte, dann sehe ich, dass die Abwicklung dadurch eine bessere und eine schnellere ist. Es ist damit nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine zeitliche Ersparnis verbunden, wie die folgende Zahl zeigt: Derzeit gibt es 110 Millionen Zustellungen im Jahr an Gerichte und öffentliche Verwaltungen. Das heißt, da gibt es Möglichkeiten der Verbesserung, und das ist ein Schritt dazu.
Als Zweites möchte ich noch kurz die Ausstellung der Apostille erwähnen. Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine Apostille auf einer Urkunde zu erhalten, man rennt von einem Amt zum anderen. Da soll in Zukunft nicht mehr der Bürger rennen, das findet jetzt in den elektronischen Medien statt. Wir kennen die Situation in Bezug auf die Ausstellung der Urkunden und wissen, wie schwierig es war, eine elektronische Urkunde auszustellen; ohne dieses berühmt-berüchtigte Amtssiegel hat es damals Schwierigkeiten gegeben. Diesbezüglich hat man jetzt in diesem Gesetz bereits vorgegriffen und gesagt: Wir schauen, dass wir die elektronische Apostille im Vorfeld regeln, dass man die auch hinzufügen kann, ohne Medienbruch, ohne dass ich dazwischen noch andere Zwischenbeglaubigungen von den einzelnen Bundesministerien brauche.
Um da eine gewisse Sicherheit zu haben, macht man ein eigenes Register mit der Information, wer die Rechtsgrundlage hat, eine Apostille auszustellen. Ich denke, das ist sowohl für die BürgerInnen, die eine Beglaubigung, eine Apostille auf einer Urkunde brauchen, eine wesentliche Verbesserung als auch für das Amt. Es hilft natürlich auch, die internationale Zusammenarbeit – denn meistens hängt die Apostille mit der internationalen Zusammenarbeit zusammen – zu verbessern.
Ich denke, dass diese Teile – ich habe versucht, sie Ihnen jetzt noch einmal näherzubringen – ein deutliches Zeichen dafür sind, weiter in die digitale Welt einzutauchen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.35
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
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