Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 88

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von ausgegangen werden, dass Banken zu einer rechtlichen Aufklärung in der Lage sind. Darüber hinaus ist die Befugnis dazu zu hinterfragen.

Wird nun von einer Kostenersparnis bei der Gründung über ein Bankinstitut ausgegan­gen, so muss festgestellt werden, dass die erhobenen Kosten mit über 240 € um ein Vielfaches über jenen der Notare liegen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die bisher üblichen Notariatskosten im Vorfeld eines Beschlusses durch den Nationalrat um 50 Pro­zent reduziert wurden.

Nimmt man an, dass diese Gesetzgebung auf einen tieferen Grund zurückzuführen ist, kann von unterschiedlichen Beweggründen ausgegangen werden, wobei derjenige, die anhaltend hohe Zahl beim AMS vorgemerkter Langzeitarbeitsloser in die Selbständig­keit zu entlassen, zu hinterfragen ist. Die Folge daraus ist kurzfristig eintretende Insol­venz oder hoher wirtschaftlicher Schaden. In vielen Fällen ist die Anmeldung eines In­solvenzverfahrens mangels Masse gar nicht mehr möglich.

Geht man davon aus, dass ein Beobachtungszeitraum von drei Jahren eingeführt wird, so spiegelt dies eine Unsicherheit des Gesetzgebers wider, sodass dem Antrag in Form der Regierungsvorlage wie auch den Abänderungsanträgen nicht zuzustimmen ist. – Danke.

12.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Klubobmann Strache zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


12.00.15

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Werter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kon­kret zu unserem Entschließungsantrag und zum Kollegen Klubobmann Lopatka: Die Themen, die zum Teil heute mittels dieses Entschließungsantrags von uns eingebracht werden, sind Themen, die wir seit fast mehr als zehn Jahren als wichtig ansehen und deren Bearbeitung wir als notwendig erkannt haben. Hätte man hier von Beginn an auf uns Freiheitliche gehört, dann wären viele Fehlentwicklungen und Probleme in dieser Republik nicht entstanden.

Man hat leider nicht auf uns gehört, man hat unzählige Anträge zu diesen Themen, die von der Freiheitlichen Partei hier eingebracht worden sind, abgelehnt – und die ÖVP war bei der Ablehnung immer ganz groß dabei. Natürlich ist da die Frage der Glaub­würdigkeit und auch der Ehrlichkeit zu bewerten und zu beleuchten.

Betreffend das Kopftuchverbot gab es unzählige Anträge von der FPÖ zu diesem The­ma. Natürlich wäre es da notwendig, gerade in den Kindergärten, in den Schulen und generell im öffentlichen Dienst – nämlich dort, wo das Problem gegeben ist – mit einem Kopftuchverbot anzusetzen und beispielsweise die Mädchen im Kindergarten zu schüt­zen. Allein in Wien gibt es 150 islamische Kindergärten! Wer hat da zugestimmt? – Die SPÖ, die Grünen – und die ÖVP war überall dabei bei der Zustimmung zu diesen 150 is­lamischen Kindergärten, betreffend die jetzt die Initiative Liberaler Muslime Österreich, ihr Präsident Amer Albayati und andere händeringend, warnend zu den politischen Par­teien kommen und sagen: Bitte nehmt das ernst! Das hätte nie genehmigt werden dürfen, da muss man die Genehmigung entziehen! Da bilden sich Parallel- und Gegen­gesellschaften radikaler islamistischer Art, und ihr lasst das zu!

Da werden Mädchen von vollverschleierten Kindergartentanten betreut, und die Mäd­chen selbst kommen schon mit dem Kopftuch in den Kindergarten. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Später, in der Schule, werden sie von den Mitschülern genötigt, ein Kopf­tuch zu tragen. Da stehen schon die jungen Burschen vor der Schule und sagen: Wie seid ihr denn gekleidet? Da ist zu viel Haut sichtbar! Das stellt ihr bitte ab, sonst wer-


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