Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 89

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den wir entsprechenden Druck ansetzen, dass sich das ändert! – Da muss man einmal in die Schulen hineinhören. (Beifall bei der FPÖ.)

Da hätten wir Handlungsbedarf, aber diese Regierung, SPÖ und ÖVP sind dazu nicht bereit. Das ist diese Unehrlichkeit, wenn man dann hergeht und mit Phrasen in der Öf­fentlichkeit leere Worthülsen zum Besten gibt. Wenn man schon zumindest vorgibt, die Kopiermaschine unserer freiheitlichen Ideen zu sein, dann muss man es wenigstens ehrlich meinen und das umsetzen. Das nennt man dann tätige Reue, und die wäre not­wendig: tätige Reue bezüglich dessen, was an Schaden schon angerichtet wurde. (Bei­fall bei der FPÖ.) – Genau das ist der Punkt!

Wenn man dann vonseiten der ÖVP eine Placebodebatte zum Kopftuchverbot führt, bei der man sagt, für Polizistinnen und Richterinnen könne man sich das vorstellen, dann ist das die Unehrlichkeit schlechthin, denn dort existiert das Problem zum Glück noch nicht wirklich. Wenn, dann gehört es selbstverständlich überall im öffentlichen Dienst und vor allen Dingen in den Kindergärten und Schulen, damit das Problem dort auch entsprechend abgestellt werden kann und dass man genau dort einwirken und die Mädchen schützen kann.

Im Zusammenhang mit der Anpassung der Familienbeihilfe – wir haben da Hunderte Millionen Euro an österreichischen Steuergeldern verloren, obwohl wir seit Jahren da­rauf hinweisen, dass das abzustellen ist, aber wieder wurden alle Anträge der FPÖ abgelehnt – frage ich mich: Worauf warten Sie? – Sie haben den Schaden zu verant­worten! Sie waren doch dafür verantwortlich, dass das in den letzten Jahren so gelau­fen ist und heute Hunderte Millionen Euro an Familienbeihilfe an Kinder, die gar nicht in Österreich leben, ausbezahlt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Gleiches gilt für die Sozialhilfeleistungen: Selbstverständlich sollte erst nach einer fünf­jährigen Aufenthaltszeit, während der man auch in das System eingezahlt hat, ein Leis­tungsanspruch entstehen. Das ist nicht EU-rechtswidrig, das gilt für alle, auch für öster­reichische Staatsbürger. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein! Das heißt, das um­zusetzen ist eine Frage des Wollens, aber in Wirklichkeit wollen Sie nicht.

Für Deutschklassen für Flüchtlinge gilt dasselbe, aber auch für verpflichtende Deutsch-Vorschulen. Beides ist notwendig und seit Jahren eine freiheitliche Forderung. Das Gan­ze – den Stresstest, den wir heute selbstverständlich ganz bewusst begonnen haben und weiter fortsetzen werden – kann man natürlich auch thematisch, inhaltlich fortsetzen.

2015 haben wir erlebt, dass über eine Million Menschen menschenrechtswidrig nach Österreich hereingelassen worden sind, weil diese Regierung nicht bereit und willens war, die Grenzen zu schützen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Schenk und Lugar.) Damit wurde massiver Schaden nachhaltiger Art in Österreich angerichtet.

Wir haben heute mehr als 50 000 sich in Österreich rechtswidrig aufhältige Personen, von denen wir wissen, wo sie wohnen. Die gehören abgeschoben – aber der Sobotka macht einen 1 000-€-Reisebüroscheck, der ja lächerlich ist und zu dem keiner der Be­troffenen sagen wird: Das mache ich!, weil nach einem Jahr illegalen Aufenthalt be­kommt er die Mindestsicherung.

Da müsste man mit einem Rückführungszentrum à la Schweiz arbeiten und sagen: Wer rechtswidrig hier ist, kommt für zumindest bis zu 19 Monate ins Rückführungszentrum, kann aber jederzeit freiwillig vorzeitig ausreisen. (Beifall bei der FPÖ.) Dann würde das wie in der Schweiz funktionieren, aber nicht bei solchen Entwicklungen.

Man hält auch nach wie vor eine Asylobergrenze von 37 500 aufrecht. (Zwischenruf der Abg. Moser.) – Und das bei den Überbelastungen, die wir ohnehin schon haben, beginnend mit dem Jahr 2015 – der Fiskalrat sagt, das kostet uns 20 Milliarden €; ja bitte, woher wird das Geld kommen? –, bis hin zu all den Unsicherheiten der Kriminali-


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