Meine Damen und Herren, ich denke, wir alle wissen doch, Prävention ist auf jeden Fall gescheiter, als danach etwas wiedergutmachen zu müssen. Das ist ein Prinzip der Gesundheitspolitik, der Sicherheitspolitik, der Sozialpolitik. Ich verstehe nicht, warum Sie jetzt anfangen, das beim ArbeitnehmerInnenschutz infrage zu stellen. ArbeitnehmerInnenschutz ist eine wichtige Aufgabe. 10 € Ersparnis pro Unternehmen, das ist ein schlechtes Geschäft für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für das Gesundheitssystem und letztlich, Sie werden es merken, auch für die Unternehmer und Unternehmerinnen, denn Normen zum Arbeitsschutz bringen allen etwas. (Beifall bei den Grünen.)
11.55
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
11.55
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Deregulierungsgesetz 2017 bringt einen Bürokratieabbau und forciert den elektronischen Behördenverkehr. Weniger Bürokratie für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger – ein richtiger Ansatz. Vereinfachte Verwaltungsabläufe und mehr elektronische Kommunikation mit den Behörden, das sind einige Eckpunkte des neuen Gesetzes. – So weit, so gut.
Mit diesem Gesetz erfolgen insgesamt 25 Gesetzesnovellen. Da sind auch sehr gute Ansätze dabei. Große Bedenken habe ich aber hinsichtlich der vereinfachten Firmengründung. Nach dieser Gesetzesänderung können Firmen mittels Bürgercard oder Handysignatur gegründet werden. Meine Frage an den Herrn Justizminister wäre – er ist leider nicht mehr hier –, ob da Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Die vereinfachten GmbH-Gründungen sollen erst ab dem Jahr 2018 möglich werden, und die gesetzlichen Bestimmungen sollen drei Jahre Laufzeit haben.
Einen wichtigen
Schritt sehe ich darin, dass Herr Justizminister Brandstetter noch einmal die GesmbH-Gründung durch Notare prüfen wird. Herr
Kollege Harald Stefan
hat es ja angesprochen: Die Kosten dafür
sind überschaubar. Ich bin davon über-
zeugt, dass jeder für eine rasche Firmengründung ist. Es muss
aber auch alles seine Richtigkeit haben, und dazu braucht man einen Berater,
einen Notar, einen Fachmann,
damit keine Formfehler gemacht werden. Deshalb ist die nochmalige Prüfung
durch
den zuständigen Justizminister eine
wichtige Angelegenheit. – Danke schön. (Beifall des
Abg. Stefan.)
11.57
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte.
11.57
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Minister! Änderungen des GmbH-Gesetzes im Zusammenhang mit der Firmengründung: Grundsätzlich ist der Abbau von Bürokratie zu begrüßen, doch nicht alles, was durch den Gesetzgeber vorgegeben ist beziehungsweise nun unter dem Titel überbordende Bürokratie abgebaut werden soll, ist als Bürokratieabbau zu bezeichnen.
Konkret anzusprechen ist die Gründung einer Ein-Personen-GmbH, bei welcher der einzige Gesellschafter zugleich der Geschäftsführer ist. Die Gründung einer GmbH, auf welcher Basis auch immer, erfordert Kenntnisse, welche bisher überwiegend durch Notare vermittelt wurden. Von besonderer Bedeutung ist eine rechtliche Aufklärung. Nunmehr ist die Identifizierung eines Gründers mittels Bürgerkarte, Handysignatur sowie durch eine Bank, bei welcher die Bareinlage getätigt wird, angedacht. Es kann nicht da-
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