Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 87

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Meine Damen und Herren, ich denke, wir alle wissen doch, Prävention ist auf jeden Fall gescheiter, als danach etwas wiedergutmachen zu müssen. Das ist ein Prinzip der Gesundheitspolitik, der Sicherheitspolitik, der Sozialpolitik. Ich verstehe nicht, warum Sie jetzt anfangen, das beim ArbeitnehmerInnenschutz infrage zu stellen. ArbeitnehmerIn­nenschutz ist eine wichtige Aufgabe. 10 € Ersparnis pro Unternehmen, das ist ein schlech­tes Geschäft für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für das Gesund­heitssystem und letztlich, Sie werden es merken, auch für die Unternehmer und Un­ternehmerinnen, denn Normen zum Arbeitsschutz bringen allen etwas. (Beifall bei den Grünen.)

11.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


11.55.17

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Deregulierungsgesetz 2017 bringt einen Bürokratieabbau und forciert den elektronischen Behördenverkehr. Weniger Bürokratie für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger – ein richtiger Ansatz. Vereinfachte Ver­waltungsabläufe und mehr elektronische Kommunikation mit den Behörden, das sind ei­nige Eckpunkte des neuen Gesetzes. – So weit, so gut.

Mit diesem Gesetz erfolgen insgesamt 25 Gesetzesnovellen. Da sind auch sehr gute Ansätze dabei. Große Bedenken habe ich aber hinsichtlich der vereinfachten Firmen­gründung. Nach dieser Gesetzesänderung können Firmen mittels Bürgercard oder Han­dysignatur gegründet werden. Meine Frage an den Herrn Justizminister wäre – er ist lei­der nicht mehr hier –, ob da Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Die vereinfach­ten GmbH-Gründungen sollen erst ab dem Jahr 2018 möglich werden, und die gesetz­lichen Bestimmungen sollen drei Jahre Laufzeit haben.

Einen wichtigen Schritt sehe ich darin, dass Herr Justizminister Brandstetter noch einmal die GesmbH-Gründung durch Notare prüfen wird. Herr Kollege Harald Stefan
hat es ja angesprochen: Die Kosten dafür sind überschaubar. Ich bin davon über-
zeugt, dass jeder für eine rasche Firmengründung ist. Es muss aber auch alles seine Richtigkeit haben, und dazu braucht man einen Berater, einen Notar, einen Fachmann,
damit keine Formfehler gemacht werden. Deshalb ist die nochmalige Prüfung durch
den zuständigen Justizminister eine wichtige Angelegenheit. – Danke schön. (Beifall des Abg. Stefan.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte.

 


11.57.35

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Minister! Änderungen des GmbH-Gesetzes im Zusammen­hang mit der Firmengründung: Grundsätzlich ist der Abbau von Bürokratie zu begrü­ßen, doch nicht alles, was durch den Gesetzgeber vorgegeben ist beziehungsweise nun unter dem Titel überbordende Bürokratie abgebaut werden soll, ist als Bürokratie­abbau zu bezeichnen.

Konkret anzusprechen ist die Gründung einer Ein-Personen-GmbH, bei welcher der ein­zige Gesellschafter zugleich der Geschäftsführer ist. Die Gründung einer GmbH, auf welcher Basis auch immer, erfordert Kenntnisse, welche bisher überwiegend durch No­tare vermittelt wurden. Von besonderer Bedeutung ist eine rechtliche Aufklärung. Nun­mehr ist die Identifizierung eines Gründers mittels Bürgerkarte, Handysignatur sowie durch eine Bank, bei welcher die Bareinlage getätigt wird, angedacht. Es kann nicht da-


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