glaube, es ist wirklich höchst an der Zeit, bei aller Polemik, bei allen gegenseitigen Diskrepanzen, dass man den Bürger mit Rechtssicherheit, aber auch mit entsprechender Planbarkeit bedient.
Nun zu den Tagesordnungspunkten. Es war ja ganz spannend, der Herr Kollege Stefan hat es ja bei den vorigen Tagesordnungspunkten erwähnt: Wir sitzen im Verfassungsausschuss und haben dort eigentlich hauptsächlich Umweltthemen zu behandeln. Es ging um sieben Gesetze, wie gesagt, hauptsächlich Umweltthemen, unter anderem um das UVP-Gesetz, aber auch andere Themen. Im Endeffekt wird so der eigentlich zuständige Fachausschuss, in dem man über dieses Thema diskutieren sollte, umgangen. Man verlagert diese Materien in den Verfassungsausschuss, in dem einfach nicht die entsprechenden Experten vorhanden sind. Gerade wegen der unterschiedlichen Thematiken gibt es ja die unterschiedlichen Ausschüsse, und ich meine, es ist dem Parlamentarismus und auch der Gesetzwerdung nicht dienlich, wenn man hier die Thematiken vermengt.
Ich komme nun zu meinem Antrag, den ich dort eingebracht habe, betreffend Straffung und Entbürokratisierung der Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, der dann mehrheitlich von beiden Regierungsparteien abgelehnt wurde. Und in der gleichen Sitzung des Verfassungsausschusses steht dann die Novellierung des UVP-Gesetzes auf der Tagesordnung. Des Weiteren ist bis zum 16. Mai 2017 eine EU-Richtlinie in diesem Bereich umzusetzen.
Jetzt hat man kurzfristig noch schnell eine Maßnahme gesetzt, wir haben es heute schon gehört, „Plan A“ muss schnell und dringend umgesetzt werden – und eineinhalb Monate später hat man das gleiche Thema wieder am Tapet. Das heißt, es wird im Endeffekt nur Stückwerk betrieben. Ich denke aber, dass die Bürger hier schon entsprechende Rechtssicherheit haben sollten und gewährleistet sein muss, dass es keine Willkür in diesem Bereich gibt.
Zur Verfahrensdauer – diese möchte ich noch kurz ansprechen –: Die Verfahrensdauer ist bei der UVP teilweise unterschiedlich, aber allein die Feststellungsentscheidung, ob ein Verfahren zulässig ist oder nicht, dauert 5,2 Monate, das Genehmigungsverfahren – von der Einbringung des Genehmigungsantrages bis zur Erlassung des Genehmigungsbescheids – dauert 31,8 Monate, und wenn es Großprojekte sind, dauern UVP-Verfahren in Österreich bis zu zehn Jahre. (Abg. Brunner: Das stimmt doch nicht!) Das ist Faktum, das sind die Tatsachen, das ist auch nachgewiesen, Frau Kollegin Brunner. (Abg. Brunner: Nein!) Sie können das dann ja relativieren, aber es kann nicht sein, dass man da dermaßen Unsicherheit verbreitet und teilweise Projekte allein aufgrund dieser langen Verfahrensdauer abdreht.
Eine Groteske möchte ich zum Schluss noch erwähnen, und zwar – das ist wirklich ein Schmankerl – betreffend das Immissionsschutzgesetz – Luft, den schönen IG-L-Hunderter, den wir alle kennen, auf der Autobahn: Der wird jetzt verschärft. (Abg. Höfinger: Nicht in Niederösterreich!) Das heißt, wenn man auf die Autobahn auffährt und aufgrund überhöhter Geschwindigkeit eine Verwaltungsübertretung begeht, sollen in Zukunft die Führerscheinabnahme und das Abstellen des Fahrzeuges die in einem solchen Fall vorgesehenen Maßnahmen – die man dann als umweltpolitische Maßnahmen bezeichnet – sein. Inwiefern da der Umweltgedanke dahinterstehen soll, wenn ich mein Fahrzeug aufgrund einer Verwaltungsübertretung auf dem Pannenstreifen abstellen muss, mir die Kennzeichen abgenommen werden, ich dann nicht mehr weiterfahren kann und mir der Führerschein auch noch abgenommen wird, wo also da der umweltpolitische Gedanke ist, dieser Zusammenhang fehlt mir komplett.
Diesbezüglich, Herr Bundesminister, appelliere ich an Sie, einen ökologischen Fahrplan auf den Weg zu bringen, den Sie angekündigt haben, ... (Bundesminister Rupp-
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