rechter: ... werden ja Sie nicht überschreiten, oder? Daher ist ja das für Sie nicht relevant!)
Relevant ist dieser Punkt schon –
wenn Sie das einbringen, muss ich das noch erwähnen –,
denn was bedeutet das im Umkehrschluss: Wenn ich zum Beispiel mit einem
E-Fahrzeug unterwegs bin und begehe eine Geschwindigkeitsübertretung und
bekomme eine Verwaltungsstrafe, dann werde ich in gleicher Weise bestraft,
wie wenn ich mit einem Fahrzeug mit fossilem
Treibstoff unterwegs bin. – Das ist also eine groteske Maßnahme,
die mit nichts zu vergleichen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Diesbezüglich, Herr Bundesminister, appelliere ich an Sie, einen ökologischen Fahrplan vorzulegen, damit wir auch in diesem Bereich in Zukunft in der Umweltpolitik etwas voranbringen. Und: Weg von den Verunsicherungen und Täuschungen und von einer – so kommt es mir teilweise vor – in diesem Bereich herrschenden Planlosigkeit! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Jarolim: Sehr galant war das jetzt nicht!)
13.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Rauch, ein paar Punkte zu deiner Einleitung:
Erstens: Wir gratulieren natürlich auch unserem Bürgermeister Sigi Nagl in Graz. Alles, alles Gute für die zukünftige Arbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kassegger und Stefan.)
Das Zweite: Du hast bei deiner Einleitung lang gebraucht, bis du wirklich bei dem Thema warst, um das es heute geht, und hast einige Themen nicht nur verknüpft, sondern durcheinandergebracht.
Und das Dritte: Was die Behandlung im Verfassungsausschuss betrifft, hast du erwähnt, dass zu manchen Bereichen wenige Fachleute anwesend gewesen seien. Soweit ich mich erinnere, waren wir ziemlich lückenlos besetzt, mit den Umweltsprechern aller Fraktionen. Wenn du dich in dieser Sache selbst als Nichtfachmann bezeichnest, dann können wir nichts dafür.
Ich denke, dass die inhaltliche Diskussion im Verfassungsausschuss stattgefunden hat, das hat gepasst, denn wir merken es, wir spüren es, wir haben es heute schon im Zusammenhang mit dem Deregulierungsgesetz diskutiert, dass Bürokratie in manchen Bereichen ausartet, dass manche Gesetze überbordend oder nicht mehr praktikabel sind – auch das gilt hier als Grundlage. Das ist eben in vielen Fällen nicht nur ein Gefühl, sondern es trifft tatsächlich zu, dass manche Gesetze veraltet sind, dass sie nicht mehr zeitgemäß sind, dass sie überholt sind oder dass sie sich so entwickelt haben, dass sie eben verfahrensverzögernd oder sogar verfahrenshemmend wirken – und das sollte nicht sein –, oder dass sich ganz einfach aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen diese Gesetze als nicht mehr ganz wirksam oder brauchbar erweisen.
Mein Dank gilt dem Herrn Bundesminister – ebenso seinem gesamten Haus –, der sich in den letzten Monaten wirklich intensiv die Mühe gemacht hat, in seinem Ressortbereich all diese Agenden zu durchforsten und durchzuarbeiten und im Zuge dieses Verwaltungsvereinfachungsgesetzes in vielen Bereichen wesentliche Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Gesetze der heutigen Zeit angepasst sind und den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Es sind 18 Bundesgesetze, die geändert werden; drei Bundesgesetze werden aufgehoben, weil sie eben nicht mehr angewandt werden können. Ein großer Teil betrifft das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das Wasserrechtsgesetz, das Altlastensanie-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite