rungsgesetz und so weiter. Hier war es das eindeutige Ziel, die Verwaltung zu vereinfachen, alles zu entbürokratisieren oder auch zu deregulieren. Vieles ist dabei wirklich gelungen – nachdem der Diskussionsprozess ein langer, aber auch ein schwieriger war, weil zunächst von manchen angenommen wurde oder mancherseits die Angst bestand, dass damit Bürgerrechte ausgehebelt oder geschmälert werden würden. Das können wir eindeutig zurückweisen, denn es geht dabei klar um Verwaltungsvereinfachungen in diesen Bereichen. Und die Umweltstandards werden nicht angegriffen, die bleiben so. Wir haben auch eine ausführliche Diskussion im Umweltrat mit Sektionschef Jäger gehabt, der viele Detailfragen erklärt hat. Die Parteienstellungen bleiben erhalten, und die Verfahren werden einfach schneller und effizienter abgeführt.
In diesem Sinne: Vielen herzlichen Dank für die Vorbereitung!
Zur Klarstellung darf ich noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Johann Höfinger, Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (1568 der Beilagen) zum Verwaltungsreformgesetz BMLFUW wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000) lautet Z 28:
„28. In Anhang 1 Z 46 wird nach dem Wort „Rodungen“ jeweils die Hochzahl „14a)“ eingefügt und nach der Fußnote 14) folgende Fußnote 14a) eingefügt:
,14a) Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur gemäß § 17 Abs. 1 Forstgesetz 1975.‘“
*****
Ich bitte Sie, auch diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Feichtinger und Yılmaz.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Johann Höfinger, Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Immissionsschutzgesetz – Luft, das Klimaschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule- Gesetz geändert und
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