Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 111

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rungsgesetz und so weiter. Hier war es das eindeutige Ziel, die Verwaltung zu verein­fachen, alles zu entbürokratisieren oder auch zu deregulieren. Vieles ist dabei wirklich gelungen – nachdem der Diskussionsprozess ein langer, aber auch ein schwieriger war, weil zunächst von manchen angenommen wurde oder mancherseits die Angst be­stand, dass damit Bürgerrechte ausgehebelt oder geschmälert werden würden. Das können wir eindeutig zurückweisen, denn es geht dabei klar um Verwaltungsvereinfa­chungen in diesen Bereichen. Und die Umweltstandards werden nicht angegriffen, die bleiben so. Wir haben auch eine ausführliche Diskussion im Umweltrat mit Sektions­chef Jäger gehabt, der viele Detailfragen erklärt hat. Die Parteienstellungen bleiben er­halten, und die Verfahren werden einfach schneller und effizienter abgeführt.

In diesem Sinne: Vielen herzlichen Dank für die Vorbereitung!

Zur Klarstellung darf ich noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Johann Höfinger, Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1568 der Beilagen) zum Verwaltungsreformgesetz BMLFUW wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000) lautet Z 28:

„28. In Anhang 1 Z 46 wird nach dem Wort „Rodungen“ jeweils die Hochzahl „14a)“ ein­gefügt und nach der Fußnote 14) folgende Fußnote 14a) eingefügt:

,14a) Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur gemäß § 17 Abs. 1 Forstgesetz 1975.‘“

*****

Ich bitte Sie, auch diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Feichtinger und Yılmaz.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Johann Höfinger, Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kol­legen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsge­setz 1959, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Immissionsschutzge­setz – Luft, das Klimaschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftrein­haltegesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Ge­sundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz, das Reben­verkehrsgesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bun­desämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule- Gesetz geändert und


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