Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 112

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bun­desamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW) (1568 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1568 der Beilagen) betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Im­missionsschutzgesetz – Luft, das Klimaschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikalienge-
setz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzge­setz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Ge­setz, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule-Gesetz ge­ändert und das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holz­produkte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformge­setz BMLFUW) wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000) lautet Z 28:

„28. In Anhang 1 Z 46 wird nach dem Wort „Rodungen“ jeweils die Hochzahl „14a)“ ein­gefügt und nach der Fußnote 14) folgende Fußnote 14a) eingefügt:

„14a) Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur gemäß § 17 Abs. 1 Forstgesetz 1975.““

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die neue Fußnote 14a in Anhang 1 Z 46 UVP-G 2000 beim Begriff „Rodung“ verortet.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


13.27.05

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Unter diesem Ta­gesordnungspunkt werden 21 Novellen von Gesetzen behandelt. Mein Vorredner hat es schon angesprochen: Sie wurden alle im Verfassungsausschuss behandelt, obwohl eigentlich alle Umweltmaterien betreffen. Und: So viele Gesetzesmaterien in ein paar Minuten hier im Plenum abzuhandeln, das ist einfach nicht möglich, das ist kein se­riöser Zugang. So eine heikle und wichtige Materie – es sind sämtliche wichtigen Um­weltmaterien in diesem Tagesordnungspunkt enthalten – kann man so nicht abhandeln. (Beifall bei den Grünen.)

Die schlimmsten Zähne wurden diesem Paket infolge heftigen Widerstands vonseiten der Umwelt-NGOs und auch der grünen Landesrätinnen und Landesräte bereits gezo­gen. Das, was jetzt vorliegt, wirkt ein bisschen so, wie wenn man gesagt hätte, wir brau­chen aus jedem Bereich irgendeine Verwaltungsvereinfachung – ich betone: irgend­eine –, ohne dass Sie uns im Ausschuss das jeweils auch fachlich begründen konnten


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite