das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW) (1568 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (1568 der Beilagen) betreffend das
Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Immissionsschutzgesetz – Luft, das Klimaschutzgesetz,
das Umweltförderungsgesetz, das
Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikalienge-
setz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das
Pflanzenschutzgesetz 2011, das
Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz,
das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz
über die Bundesämter für Landwirtschaft und die
landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsgesetz 2007 und
das Spanische Hofreitschule-Gesetz geändert und das Bundesgesetz zur
Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus
nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz
über das Bundesamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden
(Verwaltungsreformgesetz BMLFUW) wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000) lautet Z 28:
„28. In Anhang 1 Z 46 wird nach dem Wort „Rodungen“ jeweils die Hochzahl „14a)“ eingefügt und nach der Fußnote 14) folgende Fußnote 14a) eingefügt:
„14a) Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur gemäß § 17 Abs. 1 Forstgesetz 1975.““
Begründung:
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die neue Fußnote 14a in Anhang 1 Z 46 UVP-G 2000 beim Begriff „Rodung“ verortet.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
13.27
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Unter diesem Tagesordnungspunkt werden 21 Novellen von Gesetzen behandelt. Mein Vorredner hat es schon angesprochen: Sie wurden alle im Verfassungsausschuss behandelt, obwohl eigentlich alle Umweltmaterien betreffen. Und: So viele Gesetzesmaterien in ein paar Minuten hier im Plenum abzuhandeln, das ist einfach nicht möglich, das ist kein seriöser Zugang. So eine heikle und wichtige Materie – es sind sämtliche wichtigen Umweltmaterien in diesem Tagesordnungspunkt enthalten – kann man so nicht abhandeln. (Beifall bei den Grünen.)
Die schlimmsten Zähne wurden diesem Paket infolge heftigen Widerstands vonseiten der Umwelt-NGOs und auch der grünen Landesrätinnen und Landesräte bereits gezogen. Das, was jetzt vorliegt, wirkt ein bisschen so, wie wenn man gesagt hätte, wir brauchen aus jedem Bereich irgendeine Verwaltungsvereinfachung – ich betone: irgendeine –, ohne dass Sie uns im Ausschuss das jeweils auch fachlich begründen konnten
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