Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 113

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beziehungsweise uns darlegen konnten, was aus fachlicher Sicht wirklich notwendig ist. Wir haben auch Vorschläge, wo man Vereinfachungen und Bürokratieabbau hätte vornehmen können. Eine fachliche Begründung sehe ich bei den vorliegenden Ände­rungen aber nicht.

Ich kann jetzt aufgrund der Zeitknappheit leider nur auf ein paar Beispiele eingehen. Es werden zum Beispiel Bewilligungserleichterungen im Wasserrechtsgesetz eingeführt. Es werden im Klimaschutzgesetz Beiräte zusammengelegt. Die Zusammenlegung von Beiräten hätte ich eigentlich begrüßt, nur wurde nach der Begutachtung noch das Quo­rum geändert – von einer Zweidrittelmehrheit sind wir dann auf eine Dreiviertelmehrheit gekommen. Sie haben uns nicht erklären können, warum Sie das machen. (Bundesmi­nister Rupprechter: Erklärt habe ich’s schon!) – Sie haben eine Antwort gegeben, aber – Entschuldigung –: Durch eine Erhöhung des Quorums ein Gremium aufzuwerten, das zu behaupten ist wohl lächerlich. Wir wissen alle, worum es bei diesem Quorum geht. Es hängt nämlich mit der Besetzung dieses Beirates zusammen, und mit diesem Quo­rum ist sichergestellt, dass dieser Beirat keinen ambitionierten Klimaschutzbeschluss fällen kann. Deshalb lehnen wir das ganz entschieden ab.

Es wurde außerdem die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zu Projekten im Um­weltverträglichkeitsprüfungsverfahren gestrichen. Das ist keine Verwaltungsvereinfa­chung, sondern das wird Verfahren schwieriger machen, weil ganz viele Umweltorgani­sationen und Bürgerinitiativen sich diese – von einer anerkannten Behörde in Öster­reich abgegebenen – Stellungnahmen anschauen und damit vielleicht auch schon vie­les an Kritik oder an Skepsis einem Projekt gegenüber ausgeräumt werden kann. Die­ses Service streichen Sie jetzt. Das werden viele Projektwerber dann in den einzelnen Verfahren bereuen.

Sie streichen auch den Bericht an dieses Haus bezüglich der Umweltförderung im In­land. Aus Ihrer Sicht kann ich das verstehen, denn: Würde ich die Mittel für die Um­weltförderung im Inland von Jahr zu Jahr massiv kürzen und man jetzt schon sehen kann, dass dadurch weniger Projekte, zum Beispiel im Bereich der thermischen Sa­nierung, umgesetzt werden können, dann wäre es mir auch unangenehm, wenn ich die­sen Bericht hier im Haus diskutieren müsste.

Für uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist es aber höchst interessant, ge­nau zu wissen: Welche Auswirkungen haben Ihre Budgetkürzungen? Mit welchen Pro­jekten können tatsächlich welche CO2-Emissionen und welche Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzeffekte erreicht werden? Das ist eine wichtige Information, die uns dieser Bericht jedes Jahr gibt. Das nehmen Sie weg, und das lehnen wir entschieden ab. (Bei­fall bei den Grünen.)

Sie konnten nicht erklären, warum Sie Maßnahmen, die Sinn machen, wie zum Bei­spiel die Aufhebung des Vetorechtes des Verkehrsministeriums bei Luftgütemaßnah­men, Luftschutzmaßnahmen, nicht gesetzt haben. Diese Bestimmung haben Sie bei­behalten, das haben Sie nicht abgeschafft – keine Ahnung, warum. Diese Vorgangs­weise scheint hier nicht fachlich begründet zu sein, sondern ist eben willkürlich.

Und ganz ehrlich: Wir haben in dieser gesamten Legislaturperiode kaum Initiativen aus Ihrem Haus bekommen, und wenn, dann enthielten sie nur sehr kleine Änderungen, aber keine wirkliche Weichenstellung – und jetzt werfen Sie uns ein so massives Paket hin, mit dem Gesetze angegriffen werden, in dem aber all das, was schon seit Langem überfällig ist, wie die Umsetzung der Aarhus-Konvention, die Umsetzung der Wasser­rahmenrichtlinie, die Umsetzung der Umweltverträglichkeitprüfungs-Richtlinie, nicht ent­halten ist. Insbesondere in der UVP gibt es auch Anpassungsbedarf, und dazu möchte ich folgenden Antrag einbringen:

 


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