Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 194

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,(11) § 50 Abs. 4, § 79 Abs. 1 Z 1, § 79 Abs. 4a, 5 und 6, § 80 Abs. 2 Z 1 und 2 sowie § 81 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2017 treten am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.‘“

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Lassen Sie mich diesen Abänderungsantrag begründen, denn es gibt eine Reihe von guten Argumenten, warum ich denke, dass die Verschiebung der mittelfristigen Finanz­planung in den Herbst keine gute Idee ist.

Erstens habe ich ja schon gesagt, dass es sich um die Königsdisziplin, um eine Kern­disziplin des Hauses, handelt. Wir waren es gewohnt, Bundeshaushaltsagenden in den letzten Jahren – insbesondere aber die großen Reformen 2007 und 2009, mit Inkraft­treten 2013 – einstimmig zu beschließen. Davon soll nunmehr abgegangen werden.

Das zweite Argument: Wir haben uns seinerzeit sehr sorgfältig überlegt, warum wir ei­nen zweistufigen Planungsprozess im Rahmen der Budgeterstellung haben wollen. Der Geist des neuen Bundeshaushaltsgesetzes war es, zu sagen: Wir diskutieren im Früh­jahr die Strategie und die Ziele und legen diese fest, und im Herbst machen wir dann die Detailplanung.

Das haben wir auch nicht selbst erfunden, nein, das haben wir uns von einigen ande­ren Staaten, die das auch haben, abgeschaut. Das wäre mein drittes Argument: Wenn wir einen Blick über die Grenzen werfen, so sehen wir, dass die meisten Mitgliedstaa­ten der Europäischen Union, die eine solche mittelfristige Budgetplanung haben, ihre mittelfristige Budgetplanung im Frühjahr vorlegen und nicht im Herbst gemeinsam mit dem Budget.

Durch eine Verschiebung geht im Wesentlichen die Ziel- und Strategiedebatte im Früh­jahr verloren. Damit geht die öffentliche Debatte verloren, und es besteht natürlich zu Recht die Sorge, dass wir im Herbst, wenn dann alles mitsamt der Detailplanung vor­gelegt wird, wenn wir also mit Information zugekübelt werden, keine Zeit für eine Ziel- und Strategiedebatte haben. Herr Finanzminister, ich werfe Ihnen vor, dass Sie kein In­teresse an einer Strategiedebatte haben. Das finde ich, ehrlich gesagt, sehr schade.

Es werden aber auch die Mitwirkungsrechte des Parlaments entscheidend geschwächt. Der Budgetprozess wird entdemokratisiert, denn es ist nicht so, Herr Finanzminister, wie Sie es sagen, dass wir mehr Zeit für die Diskussion im Herbst haben. – Das ist überhaupt nicht der Fall, die Diskussionszeit bleibt ja unverändert! Sie sagen auch, da­mit gehe eine Verwaltungseinsparung einher. – Herr Finanzminister, ich sage Ihnen: Das ist eine Verwaltungseinsparung auf Kosten der Demokratie! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)

Jetzt wurde ein neues Regierungsprogramm vorgelegt, und das Stabilitätsprogramm soll in den nächsten Wochen vorgelegt und nach Brüssel gesendet werden. Ich frage: Wie werden Sie das erstellen, ohne eine mittelfristige Budgetplanung zu haben? Die­ses Stabilitätsprogramm kann ohne die neuen Inhalte des Regierungsprogramms und die mindestens 4 Milliarden €, die damit an Kosten verbunden sind, nur Fake News be­inhalten, nicht mehr! Ich bin schon neugierig darauf, was Sie uns vorlegen werden. (Bei­fall bei den Grünen.)

Ein weiteres Argument: Wir sind mitten in einem Evaluierungsprozess. Warum warten wir denn nicht diesen Evaluierungsprozess ab, der im Übrigen 200 000 € kostet, bevor wir hier in diesem Haus so weitreichende Entscheidungen treffen?

Daher frage ich mich, Herr Finanzminister: Was sind denn eigentlich Ihre wahren Moti­ve dafür, dass Sie das so dringend umsetzen wollen? – In Ihrer Rede im Jänner haben


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