Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 195

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Sie gesagt, Sie hätten keine Lust, sich zweimal erpressen zu lassen. Das heißt also: Sie haben keine Lust, Budgetverhandlungen im Frühjahr und im Herbst zu führen. Das ist aber eine Ihrer Kernaufgaben, Herr Finanzminister! Wenn Sie glauben, dass Sie nicht während des Jahres von den anderen Ministern mit Begehrlichkeiten erpresst wer­den, so sage ich Ihnen: Sie täuschen sich sehr.

Offenbar sind Ihnen Budgetverhandlungen ebenso wie eine Budgetdebatte ziemlich läs­tig. Sie wollen aber auch keine öffentliche Budgetdebatte im Frühjahr haben. Wir wer­den sie jedenfalls sehr vermissen. Ich denke, damit wird sich die Intransparenz in der Budgetdebatte sehr stark erhöhen – Transparenz ist ein Ziel, das wir sogar in der Ver­fassung festgeschrieben haben.

Wir Abgeordnete haben hier und heute die Chance, dieser Verschiebung nicht zuzu­stimmen. Wenn wir ein selbstbewusstes Parlament sind, dann lehnen wir diesen Vor­stoß, der hier und heute beschlossen werden soll, ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fordere Sie auf und lade Sie ein, meinem Abänderungsantrag zuzustimmen, um zu verhindern, dass der Budgeterstellungsprozess vom Frühjahr auf den Herbst ver­legt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Rossmann eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversi­cherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (1566 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1514 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­haushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das No­tarversicherungsgesetz 1972 geändert werden in der Fassung des Berichtes des Bud­getausschusses (1566 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 entfällt Ziffer 1.

2. In Artikel 1 lautet Ziffer 10:

„10. Bei § 122 wird nach Abs. 10 folgender neuer Abs. 11 angefügt:

‚(11) § 50 Abs. 4, § 79 Abs. 1 Z 1, § 79 Abs. 4a, 5 und 6, § 80 Abs. 2 Z 1 und 2 sowie § 81 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2017 treten am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.‘“

Begründung

Im Ausschuss wurde beschlossen, den verbindlichen mittelfristigen Bundesfinanzrah­men einschließlich des Strategieberichts in den Jahren 2017 und 2018 vom Frühjahr


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