Sie gesagt, Sie hätten keine Lust, sich zweimal erpressen zu lassen. Das heißt also: Sie haben keine Lust, Budgetverhandlungen im Frühjahr und im Herbst zu führen. Das ist aber eine Ihrer Kernaufgaben, Herr Finanzminister! Wenn Sie glauben, dass Sie nicht während des Jahres von den anderen Ministern mit Begehrlichkeiten erpresst werden, so sage ich Ihnen: Sie täuschen sich sehr.
Offenbar sind Ihnen Budgetverhandlungen ebenso wie eine Budgetdebatte ziemlich lästig. Sie wollen aber auch keine öffentliche Budgetdebatte im Frühjahr haben. Wir werden sie jedenfalls sehr vermissen. Ich denke, damit wird sich die Intransparenz in der Budgetdebatte sehr stark erhöhen – Transparenz ist ein Ziel, das wir sogar in der Verfassung festgeschrieben haben.
Wir Abgeordnete haben hier und heute die Chance, dieser Verschiebung nicht zuzustimmen. Wenn wir ein selbstbewusstes Parlament sind, dann lehnen wir diesen Vorstoß, der hier und heute beschlossen werden soll, ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fordere Sie auf und lade Sie ein, meinem Abänderungsantrag zuzustimmen, um zu verhindern, dass der Budgeterstellungsprozess vom Frühjahr auf den Herbst verlegt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
18.14
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Rossmann eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (1566 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1514 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1566 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 entfällt Ziffer 1.
2. In Artikel 1 lautet Ziffer 10:
„10. Bei § 122 wird nach Abs. 10 folgender neuer Abs. 11 angefügt:
‚(11) § 50 Abs. 4, § 79 Abs. 1 Z 1, § 79 Abs. 4a, 5 und 6, § 80 Abs. 2 Z 1 und 2 sowie § 81 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2017 treten am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.‘“
Begründung
Im Ausschuss wurde beschlossen, den verbindlichen mittelfristigen Bundesfinanzrahmen einschließlich des Strategieberichts in den Jahren 2017 und 2018 vom Frühjahr
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