änderungsanträge Stellung nehmen, mit dem der Bundesfinanzrahmen, also die mittelfristige Bundesfinanzplanung, vom Frühjahr auf den Herbst verschoben wird.
Das Spekulationsverbot bezieht sich ausschließlich auf den Bund. Das ist ja gut und schön, und die Bestimmungen, die in diesem Spekulationsverbot enthalten sind, sind grundsätzlich auch zu begrüßen. Was wir in Österreich aber dringend brauchen, ist ein bundesweit einheitliches Spekulationsverbot, in dem auch die Länder, Gemeinden und die ausgegliederten Gesellschaften miterfasst werden. Da tut sich eine große Lücke auf. Wir sehen, dass Länder und Gemeinden im Wesentlichen ausgenommen sind.
Die Länder haben sich verstanden, auf Basis einer 15a-Vereinbarung eigene Spekulationsverbote umzusetzen – extrem lückenhaft in sehr vielen Fällen. Nehmen wir das Beispiel Niederösterreich: Die Spekulation mit Wohnbauförderungsgeldern könnte nach wie vor genau so passieren, wie sie unter Landeshauptmann Pröll passiert ist. Oder nehmen wir die Swapgeschäfte ohne Grundgeschäfte im Burgenland her: Das ist im Burgenland weiterhin möglich. Ich denke, das kann und darf nicht sein.
Wir brauchen in diesem Lande wirklich dringend eine bundeseinheitliche Lösung, und da, Herr Minister, vermisse ich, ehrlich gesagt, Ihre Standfestigkeit, denn immer dann, wenn es um die Länder geht und darum, einheitliche Regelungen mit den Ländern zu schaffen, gehen Sie vor den Ländern in die Knie. Das finde ich, ehrlich gesagt, sehr schade.
Was verbindet sich aber noch mit diesem Spekulationsverbot? – Mit diesem Spekulationsverbot verbindet sich auch noch ein Abänderungsantrag. Dieses Spekulationsverbot wird als Trägerrakete für eine weitgehende Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes zum Anlass genommen, nämlich um die Verschiebung des mittelfristigen Finanzrahmens vom Frühjahr auf den Herbst zu beschließen. Ich finde das, ehrlich gesagt, skandalös, ja ich halte das sogar für eine Desavouierung dieses Hauses, des Parlaments, denn hierbei handelt es sich um Änderungen des Bundeshaushaltsrechts, und Änderungen des Bundeshaushaltsrechts sind eine Kernmaterie dieses Hauses! (Beifall bei den Grünen.)
Eine Änderung ohne sorgfältige Debatte – die nicht erfolgt ist – ist nach meinem Dafürhalten ein No-Go. Sie, Herr Finanzminister, haben das mit aller Vehemenz betrieben, und ich, Herr Finanzminister, lehne diese Vorgangsweise mit aller Vehemenz ab und bringe daher folgenden Abänderungsantrag, mit dem diese Abänderung, mit der der Finanzrahmen in den Herbst verlegt werden soll, wieder rückgängig gemacht wird, ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1514 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1566 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 entfällt Ziffer 1.
2. In Artikel 1 lautet Ziffer 10:
„10. Bei § 122 wird nach Abs. 10 folgender neuer Abs. 11 angefügt:
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