es neben dem Austausch wissenschaftlich-technologischer Informationen, Dokumentationen und Veröffentlichungen vor allem auch um den Austausch von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie Expertinnen und Experten im Rahmen bilateraler wissenschaftlicher Projektkooperationen. Zudem bezieht sich dieses Abkommen auch auf die gegenseitige Entsendung von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie Expertinnen und Experten zum Zweck der Durchführung von Beratungen, Vorträgen und Spezialstudien. Darüber hinaus umfasst es die Durchführung und Unterstützung gemeinsamer bilateraler und multilateraler wissenschaftlicher Veranstaltungen.
Dass ein solches Abkommen mit Bosnien und Herzegowina abgeschlossen wird, ist nicht zuletzt deshalb sinnvoll und zu begrüßen, weil Südosteuropa und insbesondere der Westbalkan seit Jahrzehnten Schwerpunktregionen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sind. Dementsprechend hat Österreich auch schon WTZ-Abkommen mit fast allen Staaten des Westbalkans abgeschlossen.
Hinzu kommt, dass Österreich in den meisten Ländern dieser Region unter den drei wichtigsten ausländischen Investoren ist, und ohne Zweifel leisten Wissenschaftskooperationen indirekt und langfristig auch einen Beitrag zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen. Der Abschluss dieses Abkommens ist somit aus wissenschaftspolitischer Sicht ein konsequenter Schritt zur Festigung und zum weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit der Region. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.04
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1370 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (1566 d.B.)
16. Punkt
Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird (1567 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
18.05
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte sowohl zum Spekulationsverbot als auch zu einem der beiden Ab-
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