17.58
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute zu beschließende Abkommen zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina über die wissenschaftliche Zusammenarbeit wird auch von uns Freiheitlichen begrüßt. Ich sage das sowohl als Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses als auch als Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses, dem stets an fruchtbaren bilateralen Beziehungen gelegen ist.
Wissenschaftliche Abkommen sind grundsätzlich zu begrüßen, umso mehr, als Bosnien-Herzegowina das letzte Land des ehemaligen Jugoslawiens ist, mit dem noch kein Abkommen besteht. Es ist also durchaus positiv, wenn nun die Mobilitätskosten gemeinsamer Forschungskooperationen und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert werden. Auch die Einrichtung einer Gemischten Kommission als Koordinierungsgremium ist sinnvoll.
Wissenschaft und Technologie bilden die Basis wirtschaftlichen Erfolgs; so gesehen übernehmen sie auch eine wichtige Brückenfunktion und Mittlerrolle und können mittel- bis langfristig einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern leisten.
In diesem Zusammenhang vermissen wir Freiheitliche allerdings noch genauere Zahlen zum dafür vorgesehenen Budget und zu den einzelnen Projekten, die diese Kooperation mit Leben erfüllen.
Vielleicht kann man im Rahmen dieser wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit auch Ausgleichszahlungen für jene Studierenden aus Bosnien-Herzegowina verhandeln, die als Ausländer österreichische Studienplätze in Anspruch nehmen und dadurch das ohnehin knapp bemessene heimische Wissenschaftsbudget belasten.
Seit Langem fordern wir Freiheitliche von der Bundesregierung, endlich mit der EU über kostendeckende Ausgleichszahlungen für den Überhang nichtösterreichischer Studierender zu verhandeln, die heimische Studienplätze in Anspruch nehmen. Konkret geht es um etwa 600 Millionen € an Kosten, die alleine von EU-Bürgern verursacht werden. Das, was sich auf europäischer Ebene aus unerfindlichen Gründen so schwierig gestaltet, könnte im Rahmen des gegenständlichen Abkommens mit dem Nicht-EU-Mitglied Bosnien-Herzegowina von vornherein bilateral ausverhandelt werden. Es hat nichts mit mangelnder Weltoffenheit zu tun, wenn man in Finanzierungsfragen klare Worte findet und um Gerechtigkeit bemüht ist. Vielleicht ginge von solch einer bilateralen Einigung sogar eine Vorbildwirkung aus, die auf die europäische Ebene zurückwirkt.
Wie auch immer: Wir Freiheitliche werden dem Abkommen unsere Zustimmung erteilen. Zusammenarbeit ist immer gut, und es liegt an uns, sie mit Leben zu füllen und gemeinsam das Beste aus ihr herauszuholen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.01
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.
18.01
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Abkommens über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina ist der Ausbau der bilateralen Forschungskooperationen. Neben dem primären Ziel, die bilateralen Beziehungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich zu fördern, soll insbesondere auch die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimuliert und ausgebaut werden.
Artikel 3, der das Kernstück dieses Abkommens bildet, beschreibt die beabsichtigten Formen der bilateralen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit. Dabei geht
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