Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 191

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17.58.33

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute zu beschließende Abkommen zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina über die wissenschaftliche Zusammenarbeit wird auch von uns Freiheitlichen begrüßt. Ich sage das sowohl als Vorsitzender des Wis­senschaftsausschusses als auch als Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses, dem stets an fruchtbaren bilateralen Beziehungen gelegen ist.

Wissenschaftliche Abkommen sind grundsätzlich zu begrüßen, umso mehr, als Bos­nien-Herzegowina das letzte Land des ehemaligen Jugoslawiens ist, mit dem noch kein Abkommen besteht. Es ist also durchaus positiv, wenn nun die Mobilitätskosten ge­meinsamer Forschungskooperationen und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-techno­logischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegensei­tigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert werden. Auch die Ein­richtung einer Gemischten Kommission als Koordinierungsgremium ist sinnvoll.

Wissenschaft und Technologie bilden die Basis wirtschaftlichen Erfolgs; so gesehen übernehmen sie auch eine wichtige Brückenfunktion und Mittlerrolle und können mittel- bis langfristig einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern leisten.

In diesem Zusammenhang vermissen wir Freiheitliche allerdings noch genauere Zah­len zum dafür vorgesehenen Budget und zu den einzelnen Projekten, die diese Koope­ration mit Leben erfüllen.

Vielleicht kann man im Rahmen dieser wissenschaftlich-technologischen Zusammenar­beit auch Ausgleichszahlungen für jene Studierenden aus Bosnien-Herzegowina ver­handeln, die als Ausländer österreichische Studienplätze in Anspruch nehmen und da­durch das ohnehin knapp bemessene heimische Wissenschaftsbudget belasten.

Seit Langem fordern wir Freiheitliche von der Bundesregierung, endlich mit der EU über kostendeckende Ausgleichszahlungen für den Überhang nichtösterreichischer Studie­render zu verhandeln, die heimische Studienplätze in Anspruch nehmen. Konkret geht es um etwa 600 Millionen € an Kosten, die alleine von EU-Bürgern verursacht werden. Das, was sich auf europäischer Ebene aus unerfindlichen Gründen so schwierig ge­staltet, könnte im Rahmen des gegenständlichen Abkommens mit dem Nicht-EU-Mit­glied Bosnien-Herzegowina von vornherein bilateral ausverhandelt werden. Es hat nichts mit mangelnder Weltoffenheit zu tun, wenn man in Finanzierungsfragen klare Worte fin­det und um Gerechtigkeit bemüht ist. Vielleicht ginge von solch einer bilateralen Eini­gung sogar eine Vorbildwirkung aus, die auf die europäische Ebene zurückwirkt.

Wie auch immer: Wir Freiheitliche werden dem Abkommen unsere Zustimmung ertei­len. Zusammenarbeit ist immer gut, und es liegt an uns, sie mit Leben zu füllen und ge­meinsam das Beste aus ihr herauszuholen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


18.01.48

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Abkommens über die wissenschaft­lich-technologische Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina ist der Ausbau der bilateralen Forschungskooperationen. Neben dem primären Ziel, die bilateralen Bezie­hungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich zu fördern, soll insbesondere auch die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungs­programmen stimuliert und ausgebaut werden.

Artikel 3, der das Kernstück dieses Abkommens bildet, beschreibt die beabsichtigten Formen der bilateralen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit. Dabei geht


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