Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 201

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Erstens: Mit jenen zwei Bundesländern, die ihr Spekulationsverbot noch nicht umge­setzt haben – es handelt sich um das Burgenland und Kärnten –, ist vereinbart, dass bis Ende 2017 das Spekulationsverbot umzusetzen ist.

Zweitens: In Ergänzung zu den Ausführungen des Abgeordneten Hable, der erzählt hat, was risikoaverse Positionen sind, darf ich hier noch hinzufügen, dass dazu noch eine detaillierte Regelung aller Risikoarten vorgesehen ist, eine strategische Planung bezüg­lich Schulden- und Liquiditätsmanagement und eine personelle Funktionstrennung von Front- und Backoffice beziehungsweise dem Controlling. Ich halte es für sehr zweckmä­ßig, dass wir das machen.

Die dritte Ergänzung ist: Diese Regelung, die wir jetzt auf Bundesebene schaffen, gilt selbstverständlich auch für risikoaverse Veranlagungen im Bereich der Sozialversiche­rungsträger.

Der letzte Punkt, warum ich glaube, dass das eine Lösung ist, die sozusagen auch ei­ne Art von bundesweitem Spekulationsverbot erzeugt – dieser ist eigenartigerweise von keinem der Redner detaillierter dargestellt worden –, ist die Tatsache, dass zukünftig alle, die über den Bund finanzieren, sprich über die Bundesfinanzierungsagentur – das sind die Rechtsträger und die Bundesländer –, die Regeln des Bundes einzuhalten ha­ben. Das bedeutet, wer dem bundeseinheitlichen Spekulationsverbot nicht nachweislich gerecht wird, kann in Zukunft nicht mehr über den Bund finanzieren. Ich glaube, das ist ein Weg, der sehr deutlich aufzeigt, wie ernst wir auch aus der Sicht des Bundes diese Aufgabenstellung zum Spekulationsverbot sehen.

Was den Punkt der Verschiebung anbelangt, so gibt es erstens die Befristung, die schon erwähnt wurde. Zum Zweiten steht die Verschiebung in vollem Einklang mit dem Euro­päischen Semester. Sie reduziert den ständigen Novellierungsbedarf im Bundesfinanz­rahmen. Es wird zwingend zu einer Reduktion des Verfahrensaufwands sowohl im Par­lament als auch in der Verwaltung kommen. Das Stabilitätsprogramm wird aufgewertet, sofern Sie das überhaupt diskutieren wollen, Herr Kollege Rossmann. Und tatsächlich ist es so, dass diese Mehrjahresplanung auch aufgrund von Kritik zum Beispiel einiger internationaler Institutionen angebracht erscheint.

Was bedeutet das für uns? – Das bedeutet am Ende eine bessere Planbarkeit, weil wir einen Bundesfinanzrahmen nicht nach dem Ergebnis eines Monats machen, sondern nach dem Ergebnis mindestens eines halben Jahres machen können. Wir haben da­durch gesichertere Daten, und wenn ich daran erinnere, dass alle paar Monate die Pro­gnosen geändert werden, wenn ich daran erinnere, dass wir Sonderereignisse haben, dann ist das ein guter Weg.

Wir können diese Prognoseänderungen daher gleich in den Budgetprozess miteinar­beiten. Und ich glaube schon, dass Sie, Herr Kollege Rossmann, bei den Budgetver­handlungen, die im Ausschuss stattfinden, in Zukunft die Möglichkeit haben werden, die dort anwesenden Minister nicht nur zum laufenden Budget zu befragen, sondern auch zur mittelfristigen Planung – was übrigens heute aufgrund des Prozesses mit dem Bun­desfinanzrahmen nicht der Fall ist.

Wir haben zusätzlich ein adaptiertes Regierungsprogramm – es wurde darauf hinge­wiesen. Zum Teil fehlen uns die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung. Auch das spricht dafür, diese Verschiebung zu machen, um nicht das zu tun, was Sie uns auf der anderen Seite vorwerfen würden, nämlich dass wir die Dinge nicht ordnungsgemäß ein­geplant haben. Das ist allerdings dann im Herbst möglich. Und wir haben selbstver­ständlich auch dann noch die Erfahrungsmöglichkeiten dahin gehend, wie die Maßnah­men, die im Regierungsprogramm vorgesehen sind, tatsächlich greifen.

Damit sind wir auf dem Sektor der Planung und Planungssicherheit deutlich besser. Die Befristung auf zwei Jahre und die Tatsache, dass man den Prozess auch evaluiert


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