Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 204

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bewusst die Unwahrheit sagen!) –, bevor das nicht alles ausverhandelt und auch in Zah­len gegossen ist, können Sie natürlich keine Vorschau machen.

Das ist der Grund dafür, dass man diese Finanzplanung in den Herbst verlegt, das ist der Hintergrund. Das ist so, wie wenn jemand bei einer Firma kein Budget macht und auf die tatsächlichen Zahlen wartet. Natürlich wird es dann genauer, das ist ja keine Fra­ge! Natürlich ist ein Budget immer ungenau, natürlich hat ein Budget auch immer Un­sicherheitsfaktoren – keine Frage –, aber es geht um den politischen Diskurs. Es geht darum, herauszufinden, ob das, was man plant, überhaupt vernünftig ist. Dem wollen Sie sich nicht unterziehen, und das ist das Problem.

Das heißt, Sie wollen eine vernünftige Finanzplanung, die hier im Parlament bespro­chen werden sollte, da sie ja Österreich betrifft, nicht im Frühjahr machen, sondern in den Herbst verlagern; da wissen Sie dann angeblich schon, wie die Zahlen aussehen. Die Diskussion darüber, ob das überhaupt sinnvoll ist und ob wir das überhaupt wollen und ob das überhaupt im Interesse Österreichs ist, die wollen Sie aber eben nicht im Frühjahr, nämlich jetzt, führen, sondern in den Herbst verlagern. Genau darum geht es.

Es geht nicht darum, Geld einzusparen, es geht nicht darum, Verwaltung einzusparen, es geht auch nicht darum, Kosten einzusparen, es geht einzig darum, dass wir einen Kanzler mit einer Partei haben, der nach vielen Jahren beschließt, etwas zu arbeiten, und kein Mensch weiß, ob wir uns das überhaupt leisten können. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Bundesminister Schelling: Die glatte Unwahrheit!)

18.42

18.42.43

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt erfolgt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemei­ne Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1566 der Bei­lagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Tei­le des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer für diese Änderungen eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer stimmt hier zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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