von den Finanzreferenten dort oder wo auch immer, die Absicht hat, irgendwie mit öffentlichem Geld zu spekulieren. Trotzdem ist es wichtig, dass es dafür ein Gesetz gibt. Momentan läuft es eben über die Artikel-15a-Vereinbarung.
Sieben Länder, wie gesagt, haben das schon umgesetzt, zwei Länder sind noch säumig. Bis Ende des Jahres sollte es hoffentlich auch in Kärnten und im Burgenland umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass endlich einmal ein Strich gezogen wird, nämlich dahin gehend, dass mit öffentlichem Geld keine Spekulationen zu machen sind und dass das auch verboten wird. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Matznetter.)
18.37
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
18.37
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine ganz wichtige Aufgabe haben, und diese Aufgabe lautet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das öffentliche Finanzmanagement wiederherzustellen. Nach den vielen Finanzskandalen ist dieses Vertrauen stark beschädigt, und wir müssen hier entsprechende Entscheidungen treffen.
Das Spekulationsverbot wurde bereits einige Male angesprochen. Ich glaube, es ist wichtig, dass dieses Spekulationsverbot für den Bund, dessen Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger umgesetzt wird. Es handelt sich dabei um die Verankerung des Grundsatzes der risikoaversen Finanzgebarung für das Finanzmanagement des Bundes.
Was, glaube ich, ganz wichtig ist, ist die Bündelung des Finanzmanagements bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur. Dadurch werden die mit der Finanzgebarung notwendigerweise verbundenen Risiken auf ein Mindestmaß beschränkt. Ein völlig risikoloses Handeln wird wahrscheinlich auch mit dieser Gesetzgebung nicht ganz auszuschließen sein, aber die Risiken werden entsprechend gewichtet.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Tätigkeit der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, den Ländern zinsgünstige Finanzierungen mit geringem Risiko anzubieten. Damit wird der Aufwand der Länder minimiert.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist auch die Verlängerung der Kreditlaufzeit von 70 auf 100 Jahre wichtig. Diese wird auch vorgeschlagen, und ich empfinde das als eine sinnvolle Ergänzung.
Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung ist ein einheitliches Spekulationsverbot für den gesamten Sektor Staat vorgesehen. Mit diesem Gesetz, glaube ich, setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
18.40
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
18.40
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Schaut man sich die Diskussion über diese Zusammenlegung an, dann muss man die Hintergründe kennen, und die Hintergründe sind ganz einfach: Wir haben einen Kanzler, der sich mit seiner Partei nach vielen Jahren endlich entschlossen hat, zu arbeiten. Da gab es ein Programm, nämlich den Plan A, in das man alle möglichen Dinge hineingeschrieben hat, die man jetzt umsetzen will. Da man nicht weiß, wie man das finanziell bedecken kann, und auch der Finanzminister das nicht weiß – das haben Sie ja selbst im Ausschuss gesagt; Sie haben keine Ahnung, was das alles kosten wird und wie das abzudecken ist (Bundesminister Schelling: Herr Lugar, Sie können hier nicht
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