Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 221

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Die Menschenrechtsorganisation FIAN hat nun in einer Studie aufgezeigt, dass die Öster­reichische Entwicklungsbank 25 Millionen US-Dollar in den Africa Agriculture and Trade Investment Fund investiert hat. Dieser soll Landraub in Sambia unterstützt haben. So soll ein Agrarunternehmer in Sambia mit 10 Millionen Dollar (9,37 Mio. Euro) aus die­sem Investment Fund Land gekauft haben. Daraufhin musste die ansässige Dorfgemein­schaft das Land verlassen.

Ausländische Investitionen in landwirtschaftliche Nutzflächen, vor allem in Ländern des Südens und in Osteuropa, haben in den letzten zehn Jahren rapide zugenommen. Die­ser Trend birgt zwar Entwicklungschancen aber auch Gefahren für die lokale Bevölke­rung. Um diese vor Menschenrechtsverletzungen wie Landraub durch ausländische In­vestitionen in große Agrarflächen zu schützen und die lokale Ernährungssicherheit zu gewährleisten, müssen internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirt-schaft und Menschenrechte und die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der na­tionalen Ernährungssicherheit (abgekürzt: UN Leitlinien zu Land) zwingend eingehalten werden.

Die im Gesetzestext erwähnten Prinzipien der Weltbank-Gruppe, der Internationalen Arbeitsorganisation sowie die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen sind in Bezug auf legitime Landnutzung und Ernährungssicherheit bei weitem nicht ausrei­chend, um zu verhindern, dass österreichische Steuergelder Landraub finanzieren. Die UN Leitlinien zu Land hingegen bieten konkrete Handlungsmaxime und praktische Hil­festellungen, wie die staatliche Verwaltung verantwortungsvoll legitime Nutzungsrechte schützen kann und unrechtmäßiger Landraub verhindert werden kann. Sie wurden von den 125 Mitgliedsländern des UN-Komitees für Welternährungssicherheit (CFS) am
11. Mai 2012 offiziell angenommen.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im Juni 2011 vom UN Men­schenrechtsrat verabschiedet, sind einer der wichtigsten internationalen Standards zu Unternehmensverantwortung und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Sie ziehen wirtschaftliche Akteure in die Verantwortung und Pflicht zum Menschenrechtsschutz.

Beide Leitlinien teilen die Eigenschaft, dass sie keinen bindenden Charakter haben. Ei­ne freiwillige Umsetzung reicht nicht aus.

Vor diesem Hintergrund erachten wir es als notwendig, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Ver­waltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit Eingang in den Text des Ausfuhrförderungsgeset­zes finden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Men­schenrechte sowie die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Er­nährungssicherheit im Ausfuhrförderungsgesetz zu verankern, um zu gewährleisten, dass österreichische Steuergelder nicht für die Finanzierung von Landraub verwendet werden.

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