Die Menschenrechtsorganisation FIAN hat nun in einer Studie aufgezeigt, dass die Österreichische Entwicklungsbank 25 Millionen US-Dollar in den Africa Agriculture and Trade Investment Fund investiert hat. Dieser soll Landraub in Sambia unterstützt haben. So soll ein Agrarunternehmer in Sambia mit 10 Millionen Dollar (9,37 Mio. Euro) aus diesem Investment Fund Land gekauft haben. Daraufhin musste die ansässige Dorfgemeinschaft das Land verlassen.
Ausländische Investitionen in landwirtschaftliche Nutzflächen, vor allem in Ländern des Südens und in Osteuropa, haben in den letzten zehn Jahren rapide zugenommen. Dieser Trend birgt zwar Entwicklungschancen aber auch Gefahren für die lokale Bevölkerung. Um diese vor Menschenrechtsverletzungen wie Landraub durch ausländische Investitionen in große Agrarflächen zu schützen und die lokale Ernährungssicherheit zu gewährleisten, müssen internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirt-schaft und Menschenrechte und die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit (abgekürzt: UN Leitlinien zu Land) zwingend eingehalten werden.
Die im Gesetzestext erwähnten Prinzipien der
Weltbank-Gruppe, der Internationalen Arbeitsorganisation sowie die OECD
Leitsätze für multinationale Unternehmen sind in Bezug auf legitime
Landnutzung und Ernährungssicherheit bei weitem nicht ausreichend, um
zu verhindern, dass österreichische Steuergelder Landraub finanzieren. Die
UN Leitlinien zu Land hingegen bieten konkrete Handlungsmaxime und praktische
Hilfestellungen, wie die staatliche Verwaltung verantwortungsvoll legitime
Nutzungsrechte schützen kann und unrechtmäßiger Landraub
verhindert werden kann. Sie wurden von den 125 Mitgliedsländern des UN-Komitees
für Welternährungssicherheit (CFS) am
11. Mai 2012 offiziell angenommen.
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im Juni 2011 vom UN Menschenrechtsrat verabschiedet, sind einer der wichtigsten internationalen Standards zu Unternehmensverantwortung und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Sie ziehen wirtschaftliche Akteure in die Verantwortung und Pflicht zum Menschenrechtsschutz.
Beide Leitlinien teilen die Eigenschaft, dass sie keinen bindenden Charakter haben. Eine freiwillige Umsetzung reicht nicht aus.
Vor diesem Hintergrund erachten wir es als notwendig, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit Eingang in den Text des Ausfuhrförderungsgesetzes finden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit im Ausfuhrförderungsgesetz zu verankern, um zu gewährleisten, dass österreichische Steuergelder nicht für die Finanzierung von Landraub verwendet werden.
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