Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 220

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Diese Leitlinien sind älter, sind tradiert und reichen nicht aus, tatsächlich zu unterstüt­zen. Es gibt aber welche, die dazu sehr wohl geeignet wären, und zwar hat die UNO 2011 und 2012 veranlasst, tatsächlich Leitlinien umzusetzen – und genau diese gehören eigent­lich in diese Gesetzesnovelle.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend ver­pflichtende Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und UN-Leitlinien zu Land durch die Oesterreichische Entwicklungsbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Men­schenrechte sowie die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Er­nährungssicherheit im Ausfuhrförderungsgesetz zu verankern, um zu gewährleisten, dass österreichische Steuergelder nicht für die Finanzierung von Landraub verwendet werden.“

*****

Aus grüner Sicht ist die Reduktion des Haftungsrahmens prinzipiell zu begrüßen, des­halb können wir auch dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz zustimmen. Die Än­derungen im Ausfuhrförderungsgesetz sind aber nur vage und gehen nicht weit genug; es gibt bessere Instrumente, und die gehören in dieses Gesetz – und nicht das, was jetzt vorgeschrieben ist! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde betreffend verpflichtende Einhaltung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und UN Leitlinien zu Land durch die Österreichische Entwicklungsbank

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über den An-
trag 2049/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz ge­ändert wird (1563 d.B.)

Begründung

Mit dem Ausfuhrförderverfahren bietet die Republik Österreich der Wirtschaft ein Ins­trument an, um die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen auf den internatio­nalen Märkten zu unterstützen. So können derzeit noch Bundeshaftungen bis zu 50 Mil­liarden Euro gewährt werden. Zu den Nutznießern des Ausfuhrförderungsgesetzes ge­hört auch die Österreichische Entwicklungsbank. Ihr wurden im Jahr 2015 für 16 Pro­jekte neue Haftungen mit einem Volumen von rund 239,46 Millionen Euro gewährt.

 


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