Diese Leitlinien sind älter, sind tradiert und reichen nicht aus, tatsächlich zu unterstützen. Es gibt aber welche, die dazu sehr wohl geeignet wären, und zwar hat die UNO 2011 und 2012 veranlasst, tatsächlich Leitlinien umzusetzen – und genau diese gehören eigentlich in diese Gesetzesnovelle.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und UN-Leitlinien zu Land durch die Oesterreichische Entwicklungsbank
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit im Ausfuhrförderungsgesetz zu verankern, um zu gewährleisten, dass österreichische Steuergelder nicht für die Finanzierung von Landraub verwendet werden.“
*****
Aus grüner Sicht ist die Reduktion des Haftungsrahmens prinzipiell zu begrüßen, deshalb können wir auch dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz zustimmen. Die Änderungen im Ausfuhrförderungsgesetz sind aber nur vage und gehen nicht weit genug; es gibt bessere Instrumente, und die gehören in dieses Gesetz – und nicht das, was jetzt vorgeschrieben ist! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde betreffend verpflichtende Einhaltung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und UN Leitlinien zu Land durch die Österreichische Entwicklungsbank
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des
Finanzausschusses über den An-
trag 2049/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird (1563 d.B.)
Begründung
Mit dem Ausfuhrförderverfahren bietet die Republik Österreich der Wirtschaft ein Instrument an, um die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen auf den internationalen Märkten zu unterstützen. So können derzeit noch Bundeshaftungen bis zu 50 Milliarden Euro gewährt werden. Zu den Nutznießern des Ausfuhrförderungsgesetzes gehört auch die Österreichische Entwicklungsbank. Ihr wurden im Jahr 2015 für 16 Projekte neue Haftungen mit einem Volumen von rund 239,46 Millionen Euro gewährt.
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